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Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

Mittwoch, 10. August 2011

Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw


Das Bundeskabinett hat am 03.08.2011 die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) gebilligt; sie wird noch im August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt dann zum 1.12.2011 in Kraft. Mit der Novelle wird die gegenwärtige Form der Verbrauchskennzeichnung von Neufahrzeugen erweitert und an neue Entwicklungen, wie insbesondere im Bereich Elektromobilität, angepasst..


Das Pkw-Label informiert den Verbraucher hierzu - wie bereits bisher - über die absoluten Verbrauchswerte des Fahrzeugs. Zudem gibt die neue farbige CO2-Effizienzskala dem Verbraucher in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Die Ermittlung der CO2-Effizienz erfolgt hierbei auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse.

Die CO2-Effizienzskala folgt dem Vorbild der bereits bei Haushaltsgeräten gebräuchlichen Form der Kennzeichnung. Diese enthält die Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) und basiert auf einem so genannten relativen Modell. Das bedeutet, dass die Berechnung der CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse erfolgt. Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale sollen so in allen Fahrzeugklassen transparenter werden.

Daneben enthält das neue Pkw-Label künftig auch Angaben zum Stromverbrauch, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität Rechnung zu tragen. Zusätzlich bieten die Angaben zur Jahressteuer und den durchschnittlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) dem Verbraucher künftig die Möglichkeit, auch die langfristigen Betriebskosten in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.

Autohändler beklagen dass mit der Novellierung für sie diverse bürokratische Auflagen einhergehen. „Keine Frage, diese Regelung mag umweltpolitisch vom Grundsatz her sinnvoll sein, ist jedoch im Detail dringend verbesserungswürdig“, so kritisierte ZDK-Präsident Robert Rademacher jüngst die Novelle


Umwelt- und Verkehrsverbände protestieren gegen das geplante neue Hinweisschild zum Energieverbrauch von Neuwagen. Das neue System würde die Autokäufer verwirren, schwere Autos würden durch die geplante Verordnung bevorzugt. Dies kritisierten der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie die Umweltverbände BUND und NABU.

Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw

Das Bundeskabinett hat am 03.08.2011 die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) gebilligt; sie wird noch im August 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt dann zum 1.12.2011 in Kraft. Mit der Novelle wird die gegenwärtige Form der Verbrauchskennzeichnung von Neufahrzeugen erweitert und an neue Entwicklungen, wie insbesondere im Bereich Elektromobilität, angepasst.

Das Pkw-Label informiert den Verbraucher hierzu - wie bereits bisher - über die absoluten Verbrauchswerte des Fahrzeugs. Zudem gibt die neue farbige CO2-Effizienzskala dem Verbraucher in übersichtlicher und optisch gut wahrnehmbarer Form Auskunft darüber, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist. Die Ermittlung der CO2-Effizienz erfolgt hierbei auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse.

Die CO2-Effizienzskala folgt dem Vorbild der bereits bei Haushaltsgeräten gebräuchlichen Form der Kennzeichnung. Diese enthält die Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient) und basiert auf einem so genannten relativen Modell. Das bedeutet, dass die Berechnung der CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse erfolgt. Effizienzunterschiede und Verbesserungspotentiale sollen so in allen Fahrzeugklassen transparenter werden.

Daneben enthält das neue Pkw-Label künftig auch Angaben zum Stromverbrauch, um so den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität Rechnung zu tragen. Zusätzlich bieten die Angaben zur Jahressteuer und den durchschnittlichen Energieträgerkosten (Kraftstoff und Strom) dem Verbraucher künftig die Möglichkeit, auch die langfristigen Betriebskosten in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.

Autohändler beklagen dass mit der Novellierung für sie diverse bürokratische Auflagen einhergehen. „Keine Frage, diese Regelung mag umweltpolitisch vom Grundsatz her sinnvoll sein, ist jedoch im Detail dringend verbesserungswürdig“, so kritisierte ZDK-Präsident Robert Rademacher jüngst die Novelle.

Umwelt- und Verkehrsverbände protestieren gegen das geplante neue Hinweisschild zum Energieverbrauch von Neuwagen. Das neue System würde die Autokäufer verwirren, schwere Autos würden durch die geplante Verordnung bevorzugt. Dies kritisierten der Verkehrsclub Deutschland (VCD) sowie die Umweltverbände BUND und NABU.

Mittwoch, 20. Juli 2011

Jochen Schweizer

Unvergesslich schenken! – Natürlich schenkt man, um dem Beschenkten eine Freude zu machen. Aber mal ganz ehrlich: Wer will nicht mit seinem Geschenk im Mittelpunkt stehen? Mit Erlebnisgeschenken wie einem Fallschirm-Tandem-Sprung, einem professionellen Fotoshooting oder einer Spritztour im Ferrari schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe. Denn zum einen erfüllen Sie dem glücklichen Beschenkten lang gehegte Träume und zum anderen schinden Sie ordentlich Eindruck.


Freitag, 3. Juni 2011

Kindersitztest des ADAC

Kindersitze im Test ADAC:Wenig Licht und zu viel Schatten
Neue Testkriterien für mehr Sicherheit

Im aktuellen Test von 28 Kindersitzen für verschiedene Gewichtsklassen von ADAC und Stiftung Warentest mussten fünf Sitze mit „mangelhaft“ bewertet werden. Die Abwertungen von Casualplay Fix QR mit und ohne Fußstütze, und dem Graco Junior Maxi sind die Folge der schlechten Ergebnisse im Bereich Sicherheit. Beim Tott-XT von Phil&Teds und dem OKI b.fix von Brevi schlagen zusätzlich zu den Sicherheitsmängeln noch die erhöhten Schadstoffwerte zu Buche. Sicher können Kinder in diesen Sitzen nicht transportiert werden.

Wer gewonnen hat, können Sie bei
http://www.kfztech.de/kfztechnik/tester/kindersitztest.htm nachlesen.