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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

Mittwoch, 18. Mai 2016

Fahrzeugservice - Kühlfüssigkeitswechsel

Wie oft soll die Kühlflüssigkeit gewechselt werden?

Für einige Fahrzeuge wird empfohlen, alle 50.000 km das Kühlmittel zu wechseln, bei anderen ist das vom Hersteller überhaupt nicht vorgesehen. Hyundai beispielsweise gibt das erste Intervall mit 75.000 km, anschließend 50.000 km. Bei manchen Mercedes-Modellen sind es ebenfalls 50.000 km, bei anderen 200.000 km oder zwölf Jahre, was in der Regel ein Autoleben überdauert. 
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Samstag, 23. April 2016

VW Diesel Affäre - Aktueller Stand

Information der Volkswagen AG über den Stand der umfassenden Untersuchung im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik

Ende September 2015 hat der Aufsichtsrat der Volkswagen Aktiengesellschaft die Rechtsanwaltssozietät Jones Day mit einer umfassenden Untersuchung der Diesel-Thematik beauftragt. Diese Untersuchung ist bereits weit fortgeschritten und wird intensiv weiter vorangetrieben. Etwa 65 Millionen Dokumente wurden zu diesem Zweck zur digitalen Auswertung zusammengestellt, von denen insgesamt mehr als zehn Millionen Dokumente zur Durchsicht an Anwälte von Volkswagen weitergeleitet wurden. Darüber hinaus wurden rund 450 Interviews zur Diesel-Thematik durchgeführt; dutzende weitere Befragungen stehen noch aus. Nach derzeitiger Einschätzung geht Jones Day davon aus, dass die Untersuchung im vierten Quartal 2016 abgeschlossen werden kann.
Aufsichtsrat und Vorstand von Volkswagen mussten allerdings nach eingehender Prüfung der rechtlichen Situation zu der Erkenntnis kommen, dass eine Veröffentlichung von Zwischenergebnissen der Untersuchung zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit unvertretbaren Risiken für Volkswagen verbunden wäre und damit derzeit nicht erfolgen kann. Diese Entscheidung beruht auf der übereinstimmenden Einschätzung der von Volkswagen mandatierten US-Rechtsanwaltssozietäten (Sullivan & Cromwell und Jones Day), die unabhängig voneinander nachdrücklich von einer entsprechenden Veröffentlichung abgeraten haben.
Volkswagen bedauert, von seinem ursprünglichen Vorhaben, Zwischenergebnisse der Untersuchung bis Ende April zu veröffentlichen, abweichen zu müssen. Die Gründe hierfür liegen in den nachfolgenden Entwicklungen von Verfahren, die Volkswagen derzeit im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in den USA führt:
 •   Früher als erwartet befinden sich die komplexen Verhandlungen von Volkswagen mit einer Vielzahl von Beteiligten in den USA (einschließlich privater Kläger und mehrerer US-amerikanischer Behörden, darunter die Environmental Protection Agency (EPA), die Federal Trade Commission, die Generalstaatsanwaltschaften (Attorneys General) der 50 US-Bundesstaaten und insbesondere das US-amerikanische Bundesjustizministerium (Department of Justice)) nunmehr in einer entscheidenden Phase, die ein Höchstmaß an Vertraulichkeit durch Volkswagen voraussetzt. Diese eingehenden und vertraulichen Verhandlungen schränken ebenso wie die vertrauliche Zusammenarbeit mit dem Department of Justice die Möglichkeiten von Volkswagen ein, weitergehende – naturgemäß vorläufige – Angaben über die Ergebnisse der laufenden Untersuchung zu machen.

 •   Eine weitergehende Veröffentlichung oder Beschreibung der aktuell vorliegenden Zwischenergebnisse würde die weitere Untersuchung zum gegenwärtigen Zeitpunkt beeinträchtigen, insbesondere weil die Personen, die noch befragt werden, ihre Aussagen an den Inhalten des Zwischenberichts ausrichten könnten.

 •   Außerdem würde, so die Warnung der Anwälte, eine Veröffentlichung die Zusammenarbeit von Volkswagen mit dem Department of Justice nachhaltig beeinträchtigen und die Position von Volkswagen in den verbleibenden Verfahren schwächen.

 •   Zudem könnte eine Veröffentlichung aus Sicht unserer Rechtsberater das Entgegenkommen bezüglich des Strafmaßes gefährden, das Volkswagen im Falle einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem Department of Justice erwarten darf; dies hätte nach der übereinstimmenden Einschätzung der Rechtsberater von Volkswagen negative finanzielle Effekte in sehr erheblichem Umfang zur Folge.
Aufsichtsrat und Vorstand gehen gegenwärtig davon aus, dass eine umfassende Darstellung der Tatsachen, die Gegenstand der Untersuchung waren, in den USA veröffentlicht werden wird, sofern und sobald ein umfassender Vergleich mit dem Department of Justice erreicht werden kann. Begründet ist dies dadurch, dass ein Vergleich mit dem Department of Justice hinsichtlich der strafrechtlichen Untersuchung üblicherweise mit einem detaillierten und zwischen den Parteien abgestimmten sogenannten Statement of Facts einhergeht.
Volkswagen bedauert es ausdrücklich, nicht wie ursprünglich beabsichtigt, Zwischenergebnisse bis Ende April berichten zu können. Aus den oben genannten Gründen sehen sich Vorstand und Aufsichtsrat jedoch gezwungen, im Interesse des Unternehmens von einer Veröffentlichung Abstand zu nehmen. 

Quelle: Volkswagen AG Presse

Donnerstag, 24. März 2016

Sonderräder können brechen!!

Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung 11/2016

                                                                                                        Öffentliche Warnung

Sonderräder, die von den Firmen TT Concepts e.K. oder Giovanna Design erworben wurden, können während der Fahrt brechen
Flensburg, 24. März 2016. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor möglichen Brüchen von Sonderrädern, die von den Firmen TT Concepts e.K., Drenthestr. 1 in 48429 Rheine oder Giovanna Design, Drenthestr. 1 in 48429 Rheine erworben wurden.
Es besteht die Möglichkeit, dass die montierten Sonderräder wegen unzureichender Festigkeit während der Fahrt brechen können.

Es handelt sich um folgende Sonderräder: 

Dienstag, 8. März 2016

Öffentliche Warnung des KBA - Stoßdämpfer kann ausfallen

Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung 09/2016

Öffentliche Warnung

Stoßdämpfertyp TTX36 des Herstellers Öhlins
Die Befestigungsmutter im Dämpferinneren kann sich lösen und zum Ausfall des Stoßdämpfers führen

Flensburg, 08. März 2016. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor möglichen Gefahren durch eine nicht ausreichend angezogene Befestigungsmutter beim Stoßdämpfertyp TTX36 des Herstellers Öhlins Racing AB aus Schweden. Dies betrifft die Typen TTX36 RT, TTX36 MkII und TTX36 GP.
Es ist von außen nicht erkennbar, ob ein Stoßdämpfer betroffen ist.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine Befestigungsmutter im Dämpferinneren löst und im ungünstigen Fall zum Auseinanderfallen des Dämpfers im Fahrbetrieb führt.
Es besteht daher Lebensgefahr und betroffene Fahrzeuge bzw. Dämpfer sollten nicht benutzt werden.
Nicht alle im Markt befindlichen Stoßdämpfer dieses Typs sind betroffen. Die betroffenen Artikel- und Seriennummern sind untenstehend aufgeführt und können zusätzlich auf der Internetseite www.recall.ohlins.eu geprüft werden. Für Fahrzeuge, bei denen herstellerseitig ein Stoßdämpfer dieses Typs verbaut ist, kann die Seriennummer auf der Internetseite http://www.ohlins.com/support/recall/ überprüft werden.
Die Artikelnummern und Seriennummern sind auf den Produkten eingeschlagen oder gelasert.

Die betroffenen Stoßdämpfer wurden im Zeitraum 5. November 2013 - 25. März 2015 produziert.
Diese Warnung richtet sich an Unternehmen, die Produkte der Marke Öhlins vertreiben und / oder installieren sowie an Endverbraucher, die diesen Stoßdämpfertyp in ihrem Fahrzeug verbaut haben.

Motorräder, an denen die betroffenen Stoßdämpfer serienmäßig verbaut wurden, werden durch die jeweiligen Motorradhersteller zurückgerufen.
Die Marke, Art oder Baureihe der Motorräder, an denen die betroffenen Stoßdämpfer nachgerüstet wurden, kann aufgrund der vielseitigen Verwendung des Stoßdämpfers und der Vertriebsstruktur über Wiederverkäufer nicht eingegrenzt werden.
Es ist immer zu prüfen:
  • ob ein Stoßdämpfer dieses Typs verbaut ist und
  • ob dieser Stoßdämpfer tatsächlich betroffen ist
Dieser Rückruf wurde bereits am 25. März 2015 seitens des Herstellers gestartet, durch das KBA überwacht und am 27. März 2015 deutschlandweit publiziert. Der Verbleib von 130 Stoßdämpfern des Nachrüstmarktes konnte jedoch bis heute nicht eindeutig geklärt werden.
Bei der Beseitigung des Mangels wird der betreffende Stoßdämpfer zerlegt, die Befestigungsmutter wird mit dem vorgeschriebenen Drehmoment nachgezogen. Alle Bauteile werden einer Sichtprüfung unterzogen, anschließend wird der Stoßdämpfer komplettiert und mit Öl neu befüllt.
Sollte Ihr Stoßdämpfer betroffen sein, nutzen Sie das Fahrzeug nicht!
Kontaktieren Sie ein autorisiertes Öhlins Service Center oder Öhlins DTC.

Öhlins DTC
Gottlieb-Daimler-Str. 25
53520 Meuspath
GERMANY

Tel. +49 (0) 2691-937 78 0
Fax +49 (0) 2691-937 78-90
info.odtc@ohlins.com

Betroffene Artikelnummern und Seriennummern:
Artikelnummer
Seriennummer
AP 340
136734, 136735, 137254, 138061, 309524
BM 147
137936
BM 340
136737, 136739, 137874, 138320
BM 342
136741, 137875
BM 343
136742, 136920
BM 345
309605
BM 677
138736
DU 339
309611
DU 339P
137191, 137494, 309541
DU 340
136743, 136744, 137149, 137495, 309528
DU 868 (DU 871)
136527, 138064
HO 339
136745, 136746, 136747, 309529
HO 340
136749, 136753, 136754, 137163, 137593, 309530
HO 358
137513, 138121, 309517
KA 035
136126, 137366, 138068
KA 040
137030, 137735
KA 336
136755, 136756,, 137268, 138613, 309531
KA 338
136757, 137741, 309532
KA 340
136758, 136759, 136760, 136761, 137031, 137515, 137822, 137904, 138293, 309533
KA 358
137070
KA 788
137518
SU 026
137752, 138791
SU 339
136762, 136763, 137521, 137753, 309534
SU 340
136764, 136765, 137522
SU 357
309522
SU 789
138770
SU 932
137523
TR 338
309584
TR 339
136770, 309536
YA 339
136771, 136772, 136774, 136775, 136924, 137185, 137528, 137933, 309537, 309610
YA 340
136776, 136777, 136778, 137912, 138631, 309538
YA 358
309519
YA 359
309563
YA 931
135517

Ansprechpartner KBA:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Diana Christin Thomsen

Kraftfahrt-Bundesamt
Diana Christin Thomsen
Stabsstelle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
24932 Flensburg

Tel.: 0461 316-1283
Fax: 0461 316-2907
E-Mail:
diana-christin.thomsen@kba.de
Internet: www.kba.de