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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

Donnerstag, 5. Oktober 2017

Fahrrad kann sich vom Träger lösen und in den Verkehrsraum fallen

Öffentliche WarnungTHULE Fahrradträger Sprint 569000 

Flensburg, 4. Oktober 2017. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von THULE Sprint Fahrradträgern mit der Produktnummer 569000, die seit der Produkteinführung im März 2015 verkauft wurden.


Ein Defekt der Klemmvorrichtung für die vordere Fahrradgabel kann dazu führen, dass das Fahrrad während des Transports aus seiner Verankerung rutscht und in den nachfolgenden Verkehrsraum fallen kann.

Thule Fahrradträger Sprint 5000


Die Fahrradträger wurden über den Zubehörmarkt von Thule Vertragshändlern vertrieben.

Betroffen sind alle THULE SPRINT Fahrradträger mit der Produktnummer 569000, die im Zeitraum März 2015 bis Mai 2016 produziert wurden.

Die Händler und Servicepartner wurden im Mai 2016 entsprechend über den Rückruf informiert und zu einem Umtausch der Fahrradträger aufgerufen. Jedoch konnten diese bisher nicht vollständig aufgefunden werden.

Am neuen und verbesserten Thule Sprint Fahrradträger ist das Thule BringIt! Garantie-Logo an der Unterseite der Schale sichtbar:

neu und verbessert


zurückgerufen



Das KBA fordert alle Nutzer solcher Fahrradträger ohne Garantie-Logo auf, diese vor einer Mangelbeseitigung nicht mehr zu nutzen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler oder suchen Sie einen Thule Händler auf, den Sie unter folgender Adresse im Internet finden:



Ansprechpartner Pressestelle KBA:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

Dienstag, 26. September 2017

ADAC-Winterreifentest 2017:

      Zweitmarken überholen Premiumprodukte


kfztech.de zeigt Ihnen die Ergebnisse des ADAC Winterreifentests: Kostengünstige Modelle erzielen gute Ergebnisse. Verbrauch und Verschleiß sollten miteinkalkuliert werden.

Dass Premiummarken nicht automatisch Top-Bewertungen bekommen, belegt der ADAC regelmäßig mit seinen Reifentests. Dass aber preisgünstige Zweitmarken die teureren Hauptmarken aus demselben Herstellerkonzern überholen, ist neu: mehr
Winterreifentest des DAC:vom Kleinwagen bis zum Crossover - Bild: Wolfgang Grube

Donnerstag, 27. Juli 2017

Neuer Video Kanal auf kfztech.de

Auf kfztech.de gibt es einen neuen Video Kanal, der nach und nach mit Videos und Animationen gefüllt werden wird.

Kleiner Vorgeschmack:

Tesla Model X Lightshow

Tesla Model X Show von kfztechde

Der alte Youtube Channel ist abgeschaltet!

Montag, 22. Mai 2017

Game of Thrones Modifizierte Autos - GoT Modded Cars

Die finale 7. Staffel der weltweit größten Fantasy Serie Games-of-Thrones steht bevor. Am 16. Juli ist der Start für die USA geplant. Kfztech.de bietet allen Fans von GoT, die auch auf Autos stehen, Bilder von modifizierten Autos (Modded Cars) der wichtigsten Häuser der Sieben Königslande an. Carspring hat sich nämlich vorgestellt, was wohl jedes der Häuser von GoT fahren würde, wenn sie die Chance hätten, durch ein Wurmloch in unsere Welt zu kommen. Wie Sie nun sehen werden, hatten alle Häuser viel Geld und viel Phantasie! Von Haus Freys monströsen 4×4 bis zu Haus Lannisters vergoldeten BMW 3er, gibt es einige ernste Boliden aus den sieben Königslanden zu bestaunen.

http://www.kfztech.de/Auto/got/game-of-thrones-modifizierte-autos.htm

Der modifizierte BMW X5 für das Haus Targarien

Montag, 15. Mai 2017

Warnung des KBA:Probleme mit Isofix-Gurten

Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung 13/2017

Öffentliche Warnung

Isofix-Gurte
Möglicherweise auftretende Verletzungen des Kindes bei einem Unfall in ihrer Schwere erhöht

Flensburg, 11. Mai 2017. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Isofix-Gurten zur alleinigen Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen, siehe folgende Beispielfotos:








 
Das KBA hat festgestellt, dass die Verwendung dieser Isofix-Gurte zur alleinigen Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen bei einem Unfall die hierbei möglicherweise auf­tretende Verletzung des Kindes in ihrer Schwere erhöht.
Aus diesem Grund soll von der Verwendung abgesehen werden.

Diese Isofix-Gurte wurden von verschiedenen Anbietern im Internet verkauft.


Da diese Anbieter ihren Firmensitz überwiegend in Fernost haben, kann das KBA die Käufer in der Bundesrepublik Deutschland nicht ermitteln und informiert deshalb auf diesem Wege die Öffentlichkeit.

Text und Bilder der Pressemitteilung 
Kraftfahrt-Bundesamt