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Donnerstag, 20. Januar 2011

Falscher Kraftstoff kann zu Motorschäden führen

Falscher Kraftstoff kann zu Motorschäden führen. Besonders dann, wenn in den Dieseltank Benzin getankt wird.
Doch Peugeot hat einen Fehlbetankungsschutz für 7 seiner Modelle entwickelt.
Mehr bei kfztech.de:  http://www.kfztech.de/kfztechnik/motor/abgas/kraftstoffe.htm

Sonntag, 2. Januar 2011

Neu in 2011: Tagfahrlicht und anderer Sprit

Was ist beim Auto alles neu in 2011? - Das Wichtigste


Tankstellen bieten ab Januar 2011 das neue Benzin  E 10 mit einem Bioethanol-Anteil von bis zu 10 % an. Bisher waren 5 % Ethanol im Benzin erlaubt. Allerdings vertragen nicht alle Fahrzeuge den neuen Kraftstoff. Deshalb wird es auch weiterhin Ottokraftstoff (E5) mit 5% Alkohol geben. Autofahrer sollten sich informieren, ob Ihr Fahrzeug den neuen Sprit verträgt.

Bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm gibt es ab  1. Januar 2011 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnorm Euro5 undEuro6 erfüllen, endete zum Jahreswechsel. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab  1. April 2011.


Ab 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr.   Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Eine Investition erscheint jedoch sinnvoll.

Bis zu drei Autos können sich voraussichtlich ab Sommer 2011 ein Nummernschild teilen. Es darf allerdings immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt.

Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig auch hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld plus Verfahrenskosten über 70,- € liegen.

Führerschein ab 17: Junge Leute können sich mit Ihrem 17. Geburtstag ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener mitfährt. Dieser muss dann allerdings seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und maximal 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei aufweisen. Wird ein Fahrer unter 18 allerdings ohne entsprechende Begleitung angetroffen, ist die Fahrerlaubnis erstmal weg und vor Neuerteilung würde ein Aufbauseminar erforderlich.