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Montag, 21. November 2011

Urteil zum Reifenwechsel



21.11.2011 - Werkstatt muss zahlen, Kunden haben aber auch Pflichten beim Radwechsel


Eine Werkstatt, die Räder wechselt, muss den Autofahrer sehr deutlich und ausdrücklich über die Gefahren informieren, die bestehen, wenn man seine Radschrauben oder -muttern nicht nach 50 bis 100 Kilometern nachzieht. Sollte sie dies versäumen und ein Kunde verliert ein Rad, so muss die Werkstatt zahlen! 


Die Heidelberger Richter stiften mit ihrem Urteil allerdings für etwas Verwirrung. Denn eine Teilschuld besteht weiterhin für den Kunden. Diese hängt u.a. von seinem technischen Sachverstand ab. 


Mehr dazu beim Link:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,797758,00.html (Quelle: Spiegel)

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