10.02.2017 Bonn. Ab 1. Juli 2017 soll die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr in Kombination mit der elektronischen OBD-Prüfung bei der Abgasuntersuchung (AU) wieder für alle Kraftfahrzeuge eingeführt werden.
So steht es im Entwurf zur Änderung der AU-Richtlinie aus dem Bundesverkehrsministerium, der nun den zuständigen obersten Landesbehörden zur Anhörung weitergeleitet worden ist.
Das bisher gültige zweistufige Verfahren für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.1.2006 soll damit wieder aufgehoben und in eine generelle Endrohrmessung mit OBD-Prüfung überführt werden.
„Die Einführung der verpflichtenden Endrohrmessung ist ein großer Erfolg intensiver Verbandsarbeit“, lobte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den Entwurf. „Sie dient dem aktiven Umweltschutz und gibt insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit.
Nur auf diese Weise lässt sich verlässlich ermitteln, welche Emissionen letztendlich hinten herauskommen. Das ist allein mit der bisher überwiegend durchgeführten elektronischen OBD-Prüfung nicht möglich.“
Der Richtlinienentwurf sieht außerdem die Verschärfung der Abgas-Grenzwerte vor. Ab 2019 soll darüber hinaus die Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen am Endrohr gemessen werden.
Mit seinen über 36 000 anerkannten AU-Betrieben sorgt das Kfz-Gewerbe für die flächendeckende Umsetzung dieser modernisierten Abgasuntersuchung. Jährlich werden bundesweit rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt.