Die meisten Menschen, die regelmäßig mit dem PKW oder anderen Fahrzeugen unterwegs sind, haben sicherlich schon einmal einen Bußgeldbescheid erhalten. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, wobei die häufigsten Ursachen für eine Ordnungswidrigkeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken oder Alkohol am Steuer sind. Für viele Menschen ist dieser Bußgeldbescheid in der Regel das Ende des Strafverfahrens. Teilweise wird gegen diesen Bußgeldbescheid aber auch ein Einspruch oder Widerspruch eingelegt. Dieses Vorgehen ist das gute Recht eines jeden Beschuldigten und zugleich der Anfang des Strafverfahrens. Da Sie bisher lediglich Beschuldigter einer Ordnungswidrigkeit sind, bedeutet dieses Bußgeld nicht, dass Sie eine Straftat begangen haben....
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid - so wird es gemacht!
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Dienstag, 22. Oktober 2013
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