Falscher Kraftstoff kann zu Motorschäden führen. Besonders dann, wenn in den Dieseltank Benzin getankt wird.
Doch Peugeot hat einen Fehlbetankungsschutz für 7 seiner Modelle entwickelt.
Mehr bei kfztech.de: http://www.kfztech.de/kfztechnik/motor/abgas/kraftstoffe.htm
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Donnerstag, 20. Januar 2011
Sonntag, 2. Januar 2011
Neu in 2011: Tagfahrlicht und anderer Sprit
Was ist beim Auto alles neu in 2011? - Das Wichtigste
Tankstellen bieten ab Januar 2011 das neue Benzin E 10 mit einem Bioethanol-Anteil von bis zu 10 % an. Bisher waren 5 % Ethanol im Benzin erlaubt. Allerdings vertragen nicht alle Fahrzeuge den neuen Kraftstoff. Deshalb wird es auch weiterhin Ottokraftstoff (E5) mit 5% Alkohol geben. Autofahrer sollten sich informieren, ob Ihr Fahrzeug den neuen Sprit verträgt.
Bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm gibt es ab 1. Januar 2011 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnorm Euro5 undEuro6 erfüllen, endete zum Jahreswechsel. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab 1. April 2011.
Ab 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr. Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Eine Investition erscheint jedoch sinnvoll.
Bis zu drei Autos können sich voraussichtlich ab Sommer 2011 ein Nummernschild teilen. Es darf allerdings immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt.
Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig auch hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld plus Verfahrenskosten über 70,- € liegen.
Führerschein ab 17: Junge Leute können sich mit Ihrem 17. Geburtstag ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener mitfährt. Dieser muss dann allerdings seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und maximal 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei aufweisen. Wird ein Fahrer unter 18 allerdings ohne entsprechende Begleitung angetroffen, ist die Fahrerlaubnis erstmal weg und vor Neuerteilung würde ein Aufbauseminar erforderlich.
Donnerstag, 2. Dezember 2010
Montag, 29. November 2010
Die Winterreifenpflicht ist nun da – Doch Fragen bleiben offen
Der Bundesrat hat am 26. November der Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht zugestimmt. Dies bedeutet für die Autofahrer, dass sie 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen müssen, wenn sie bei Winterwetter und glatten Straßen ohne Winterreifen unterwegs sind. Dies geht aus der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor. Belangt wird dabei übrigens der Fahrer und nicht der Halter. Führt die unpassende Bereifung zu Behinderungen im winterlichen Straßenverkehr werden sogar 80 Euro fällig. Die Winterreifenpflicht tritt am 30. November in Kraft.
Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) rief die Autofahrer auf, so schnell wie möglich Winterreifen aufziehen zu lassen. „Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben, um gefährliche Rutschpartien auf den Straßen zu vermeiden“, sagte er der Presse. Ob die Reifenhändler einem großen Ansturm der Autofahrer gewachsen sind und den möglichen Bedarf auch decken können, ist jedoch nicht unbedingt sicher.
Welche Reifen sind vorgeschrieben?
Nach der neuen Verordnung müssen auf die Fahrzeuge lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen entweder Winterreifen, Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol montiert sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind hiervon jedoch Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind. Die Regelung, die in nur wenigen Wochen umgesetzt wurde, lässt allerdings noch Unsicherheiten und Fragen offen.
Die Regelung schreibt nämlich für die besagten Reifen winterliche Straßenverhältnisse vor (Eis- oder Reifglätte, Schneeglätte, Glatteis, Matsch und Schnee). Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass bei trockener Fahrbahn keine Winterreifen vorgeschrieben sind. Und wann ist eigentlich Winter? Wenn es im Mai noch mal schneit und man wieder mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt man bereits wieder gegen die Verordnung!
M+S Symbol kein geschütztes Zeichen
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“ - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betonte das Verkehrsministerium, was der ADAC begrüßte. Für kfztech.de ist dies allerdings nicht unbedingt der Fall. Das M+S Symbol ist nämlich nicht geschützt, es allein sagt nämlich nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist. Jeder Reifenhersteller kann im Prinzip das Logo auf seine Reifen drucken. Es gibt beispielsweise Sommerreifen, die mit dem M+S Symbol gekennzeichnet sind. Man erfüllt damit nun zwar die Verordnung, ist aber keinesfalls auf winterlichen Straßen sicher unterwegs. Hier müsste es einheitliche Vorgaben in Europa geben.
Ob es dieser Winterreifenpflicht überhaupt bedurft hätte, bleibt für kfztech.de ebenfalls fraglich, da bereits vorher schon rund 80 % der Autofahrer ihre Reifen regelmäßig umgerüstet hatten.
ADAC fordert tieferes Mindestprofil
Die Verkehrsexperten des ADAC kritisieren, dass die weiterhin vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht geändert wurde. Ein Mindestprofil von 4 mm, wie von vielen Experten gefordert, könne für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen sorgen.
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Mittwoch, 27. Oktober 2010
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