Stahlräder für PKW der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045 können brechen
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045, die bundesweit an Händler vom 18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden.
Dies kann dazu führen, dass sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug löst.
Wie erkennen Sie solche Stahlräder und wie sind diese gekennzeichnet?
Betroffen sind nur Stahlräder mit folgender Kennzeichnung:
Radtyp: | ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: | Radgröße: |
RG 18245 | KBA49060 | 6Jx15 |
RG 16445 | KBA49061 | 6Jx15 |
RG 19045 | KBA49068 | 6,5Jx16 |
RG 18425 | KBA49070 | 6,5Jx16 |
Die Kennzeichnungen mit o. g. Angaben sind auf der Radaußenseite eingeprägt.
Wer solche Stahlräder besitzt, erhält weitere Informationen über den Ablauf der Rückrufaktion der betroffenen Stahlräder unter der E-Mail-Adresse: technik@reifen-go.de oder unter der Telefonnummer: 0201 649 36 40-0
Ansprechpartnerin beim KBA: Anna Lena Wismar 0461 316-1283