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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

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Mittwoch, 7. Februar 2024

Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe



Pressemitteilung 05/2024 – 
Kraftfahrt-Bundesamt

 

Flensburg, 7. Februar 2024. Im Berichtsmonat Januar 2024 zeigte sich erneut in vier Segmenten ein Wechsel des zulassungsstärksten Modells: Im Segment „Kleinwagen" war der VW Polo das meist zugelassene Modell, in der „Mittelklasse" der VW Passat, in der „Oberklasse" die Mercedes S-Klasse und bei den „Großraum-Vans" war es der VW Touran. Die weiteren Segmente zeigten die zulassungsstärksten Modelle des Vormonats.

Die Neuzulassungsstatistik nach Segmenten und Modellreihen für den Berichtsmonat Januar 2024 steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Unter den zulassungsstärksten Modellen nach alternativen Antriebsarten gab es gegenüber dem Vormonat drei Modellwechsel: Bei den Elektro (BEV) Pkw konnte der Tesla Model Y die meisten Neuzulassungen im Januar 2024 verzeichnen, bei den Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen war es der Ford Kuga und bei der Antriebsart Hybrid (ohne Plug-In) war der VW Golf das meistzugelassene Modell.

Bei den weiteren Antriebsarten zeigten sich die zulassungsstärksten Modelle des Vormonats. Die Antriebsart Brennstoffzelle wurde weiterhin vom Toyota Mirai angeführt, bei den Voll-Hybriden* war es der Toyota Yaris und bei der Antriebsart Gas (insgesamt) führte erneut der Dacia Sandero. Keine Neuzulassungen wurden hingegen für die Antriebsart Wasserstoff registriert.

* Voll-Hybrid-Fahrzeuge sind mit ihrer elektromotorischen Leistung von 20 kW/t und mehr in der Lage auch rein elektromotorisch zu fahren (einschließlich Anfahren und Beschleunigen). Im Gegensatz zum Plug-in-Hybrid kann die Antriebsbatterie aber nicht extern aufgeladen werden.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter

https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html

Donnerstag, 16. März 2023

Betriebserlaubnis für DDR-Fahrzeuge

raftfahrt-Bundesamt


Pressemitteilung 12/2023 - Abdruck der Betriebserlaubnis für DDR-Fahrzeuge beim KBA ab sofort online beantragen

 

Flensburg, 15. März 2023. Mit einem neuen Online-Service vereinfacht und beschleunigt das KBA die Beantragung von Nachweisen von Betriebserlaubnissen für sogenannte „DDR-Fahrzeuge“. Die Online-Beantragung ermöglicht eine Fahrzeugtypenbestimmung sowie das Hochladen erforderlicher Unterlagen und eine direkte Bezahlfunktion. Zur Nutzung dieser Möglichkeit ist ein Nutzerkonto Bund erforderlich, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen identifizieren und authentisieren können.
Das KBA stellt damit eine weitere Online-Verwaltungsleistung entsprechend des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung.


Trabant 601 S - Bild: Flominator CC3.0



„Mit diesem weiteren Online-Service bieten wir denjenigen, die ihre Simson auf die Straße bringen wollen, eine einfache, sichere und komfortable Möglichkeit einen Abdruck der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Betriebserlaubnis zu erhalten
- und das ohne Zeitverzug,“ erklärte KBA-Präsident Richard Damm.


Prominentester Anwendungsfall für diesen Service sind die in der DDR hergestellten Klein- und Leichtkrafträdern der Marke Simson, die häufig Modellnamen aus der Vogelwelt trugen, wie beispielsweise Schwalbe oder Sperber. Diese heute in der Regel recht betagten Modelle erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit wie die Antragszahlen zeigen. Bereits seit 1991 können Fahrzeugbesitzer bei dem KBA einen Abdruck der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis für die in der ehemaligen DDR hergestellten Fahrzeuge beantragen.


Das Interesse bewegt sich mit jährlich rund 28.000 Anträgen auf einem hohen Niveau. Die Bearbeitungszeit betrug in der Spitze bis zu 24 Wochen. Aufgrund des durch diesen Online-Service optimierten Antragsverfahrens werden künftig deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten von weniger als zwei Wochen erwartet.

Die Anträge können ab sofort unter www.kba-online.de online gestellt werden.

Mittwoch, 21. November 2018

Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5


„Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5“

Flensburg, 21.11.2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Verwendung von Kindersitzen des Herstellers
JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typen LB-363 und BBC-Q5 welche weltweit unter den Fabrik- und Markennamen

ABC products INC
CAPSULA
Kiddo
OSANN
babyhit
CAUSALPLAY
Leader Kids
Parusok
BABYWAY
Chelino
Lenox
PLAY
BANINNI
COSATTO
LITTLE CAR
PLAYXTREM
bebesit
GlobalLUCKYBABY
LORELLI
RANT
Bestbaby
Happy Baby
Lorelli (Saturn)
SAFEWAY
CA
HEYNER
mybaby
4BABY
vertrieben werden.

Die Kindersitze entsprechen nicht den Vorschriften der ECE-R44. Dies könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen.

Die betroffenen Kindersitze sind an der oben genannten Bezeichnung, dem oben abgebildeten Profilbild sowie dem Aufkleber mit dem ECE Genehmigungszeichen zu erkennen.

Die angesprochenen Kindersitze werden seit 2014 (Typ LB-363) bzw. 2017 (BBC-Q5) weltweit unter verschiedenen Markennamen vertrieben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sitze auch nach Deutschland eingeführt wurden. Deswegen wird diese Warnung veröffentlicht.


Kennzeichnung E1 04301371

Kennzeichnung: E1 04301313


Die Verwendung dieser Kindersitze stellt ein Sicherheitsrisiko dar und könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen. Besitzerinnen und Be­sitzer dieser Kindersitze werden aufgefordert, diese nicht weiter zu verwenden.

Die Sitze sind an der Genehmigungsnummer auf dem ECE-Label eindeutig zu identifizieren. Weitere Sitze des Herstellers sind nicht betroffen.

Pressemitteilung KBA
Ansprechpartner Pressestelle KBA: Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

Donnerstag, 5. Oktober 2017

Fahrrad kann sich vom Träger lösen und in den Verkehrsraum fallen

Öffentliche WarnungTHULE Fahrradträger Sprint 569000 

Flensburg, 4. Oktober 2017. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von THULE Sprint Fahrradträgern mit der Produktnummer 569000, die seit der Produkteinführung im März 2015 verkauft wurden.


Ein Defekt der Klemmvorrichtung für die vordere Fahrradgabel kann dazu führen, dass das Fahrrad während des Transports aus seiner Verankerung rutscht und in den nachfolgenden Verkehrsraum fallen kann.

Thule Fahrradträger Sprint 5000


Die Fahrradträger wurden über den Zubehörmarkt von Thule Vertragshändlern vertrieben.

Betroffen sind alle THULE SPRINT Fahrradträger mit der Produktnummer 569000, die im Zeitraum März 2015 bis Mai 2016 produziert wurden.

Die Händler und Servicepartner wurden im Mai 2016 entsprechend über den Rückruf informiert und zu einem Umtausch der Fahrradträger aufgerufen. Jedoch konnten diese bisher nicht vollständig aufgefunden werden.

Am neuen und verbesserten Thule Sprint Fahrradträger ist das Thule BringIt! Garantie-Logo an der Unterseite der Schale sichtbar:

neu und verbessert


zurückgerufen



Das KBA fordert alle Nutzer solcher Fahrradträger ohne Garantie-Logo auf, diese vor einer Mangelbeseitigung nicht mehr zu nutzen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler oder suchen Sie einen Thule Händler auf, den Sie unter folgender Adresse im Internet finden:



Ansprechpartner Pressestelle KBA:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

Montag, 15. Mai 2017

Warnung des KBA:Probleme mit Isofix-Gurten

Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung 13/2017

Öffentliche Warnung

Isofix-Gurte
Möglicherweise auftretende Verletzungen des Kindes bei einem Unfall in ihrer Schwere erhöht

Flensburg, 11. Mai 2017. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Isofix-Gurten zur alleinigen Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen, siehe folgende Beispielfotos:








 
Das KBA hat festgestellt, dass die Verwendung dieser Isofix-Gurte zur alleinigen Befestigung von Kindersitzen und Babyschalen in Kraftfahrzeugen bei einem Unfall die hierbei möglicherweise auf­tretende Verletzung des Kindes in ihrer Schwere erhöht.
Aus diesem Grund soll von der Verwendung abgesehen werden.

Diese Isofix-Gurte wurden von verschiedenen Anbietern im Internet verkauft.


Da diese Anbieter ihren Firmensitz überwiegend in Fernost haben, kann das KBA die Käufer in der Bundesrepublik Deutschland nicht ermitteln und informiert deshalb auf diesem Wege die Öffentlichkeit.

Text und Bilder der Pressemitteilung 
Kraftfahrt-Bundesamt

Donnerstag, 16. Februar 2017

Öffentliche Warnung - Integralhelm Nishua NTX-3

Öffentliche Warnung

Integralhelm Nishua NTX-3  wegen unzureichender Dämpfungswerte verminderte Schutzwirkung bei einem Unfall 


Flensburg, 16. Februar 2017. Aufgrund unzureichender Dämpfungswerte der mangelbetroffenen Helme kann es bei einem Unfall zu einer verminderten Schutzwirkung kommen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht die Rückrufaktion Integralhelm Nishua NTX-3 der Firma Detlef Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH seit dem 27.06.2016.  Wegen der eingeschränkten Rückverfolgbarkeit zum Endverbraucher konnten 80 Käufer nicht ermittelt werden. 

Die mangelbetroffenen Helme wurden zwischen dem 1. März 2016 und 3. Juni 2016 vertrieben.  

Der Rückruf betrifft folgende Bestell-Nummern: 
216543 Gr. XS – XXL Nishua NTX-3, Schwarz uni 
216544 Gr. XS – XXL Nishua NTX-3, Schwarz matt 
216545 Gr. XS – XL Nishua NTX-3, Schwarz / Grau / Rot 
216546 Gr. XS – XL Nishua NTX-3, Schwarz / Grau / Weiß 
216547 Gr. XS – XL Nishua NTX-3, Schwarz / Grau / Neongelb 

    

Bei Fragen zur Rückgabe oder Umtausch wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Firma Detlef Louis Motorrad-Vertriebsgesellschaft mbH unter der Rufnummer +49-40-734 193 60* oder melden sich in einer der Filialen. 
* Kostenpflichtiger Anruf zum üblichen Festnetztarif (ggfs. abweichend aus dem Mobilfunknetz) 

Montag, 4. Juli 2016

Öffentliche Warnung ABS-Seitenkoffer für Yamaha MT-09 Tracer

Der ABS-Seitenkoffer kann sich durch einen Fehler im Schließmechanismus  während der Fahrt lösen und herabfallen  


Flensburg, 1. Juli 2016. Durch einen Fehler im Schließmechanismus des ABS-Seitenkoffers (original Zubehör für das Modell MT-09 Tracer) kann es zum Lösen und Herabfallen des Koffers während der Fahrt kommen. Betroffen sind Soft ABS-Seitenkoffersätze mit der Bestell- bzw. Teilenummer 2PP-FS0SC-00-00 (auf dem innen angebrachten Produktionsschild erkennbar), die seit Januar 2015 bis zum 13.07.2015 durch Yamaha-Vertragshändler vertrieben wurden. Zur Abhilfe wird der Schließmechanismus der Seitenkoffer demontiert und ausgetauscht. 

Der vom Kraftfahrt-Bundesamt überwachte Rückruf läuft bereits seit Juli 2015, trotzdem konnten die Besitzer von ca. 64 der ursprünglich betroffenen 453 Koffersätze bis heute nicht erreicht werden. Bereits umgerüstete Seitenkoffer sind über einen grünen Punkt auf dem innen angebrachten Produktionsschild identifizierbar.

Betroffene Halterinnen und Halter oder Benutzerinnen und Benutzer, bei deren Koffern die Umrüstung noch nicht erfolgt ist, kontaktieren bitte umgehend eine Yamaha-Vertragswerkstatt bzw. für weitere Informationen den Hersteller unter info@yamaha-motor.de




 Ansprechpartner Pressestelle KBA: Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293 

Donnerstag, 24. März 2016

Sonderräder können brechen!!

Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung 11/2016

                                                                                                        Öffentliche Warnung

Sonderräder, die von den Firmen TT Concepts e.K. oder Giovanna Design erworben wurden, können während der Fahrt brechen
Flensburg, 24. März 2016. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor möglichen Brüchen von Sonderrädern, die von den Firmen TT Concepts e.K., Drenthestr. 1 in 48429 Rheine oder Giovanna Design, Drenthestr. 1 in 48429 Rheine erworben wurden.
Es besteht die Möglichkeit, dass die montierten Sonderräder wegen unzureichender Festigkeit während der Fahrt brechen können.

Es handelt sich um folgende Sonderräder: 

Dienstag, 8. März 2016

Öffentliche Warnung des KBA - Stoßdämpfer kann ausfallen

Kraftfahrt-Bundesamt: Pressemitteilung 09/2016

Öffentliche Warnung

Stoßdämpfertyp TTX36 des Herstellers Öhlins
Die Befestigungsmutter im Dämpferinneren kann sich lösen und zum Ausfall des Stoßdämpfers führen

Flensburg, 08. März 2016. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor möglichen Gefahren durch eine nicht ausreichend angezogene Befestigungsmutter beim Stoßdämpfertyp TTX36 des Herstellers Öhlins Racing AB aus Schweden. Dies betrifft die Typen TTX36 RT, TTX36 MkII und TTX36 GP.
Es ist von außen nicht erkennbar, ob ein Stoßdämpfer betroffen ist.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine Befestigungsmutter im Dämpferinneren löst und im ungünstigen Fall zum Auseinanderfallen des Dämpfers im Fahrbetrieb führt.
Es besteht daher Lebensgefahr und betroffene Fahrzeuge bzw. Dämpfer sollten nicht benutzt werden.
Nicht alle im Markt befindlichen Stoßdämpfer dieses Typs sind betroffen. Die betroffenen Artikel- und Seriennummern sind untenstehend aufgeführt und können zusätzlich auf der Internetseite www.recall.ohlins.eu geprüft werden. Für Fahrzeuge, bei denen herstellerseitig ein Stoßdämpfer dieses Typs verbaut ist, kann die Seriennummer auf der Internetseite http://www.ohlins.com/support/recall/ überprüft werden.
Die Artikelnummern und Seriennummern sind auf den Produkten eingeschlagen oder gelasert.

Die betroffenen Stoßdämpfer wurden im Zeitraum 5. November 2013 - 25. März 2015 produziert.
Diese Warnung richtet sich an Unternehmen, die Produkte der Marke Öhlins vertreiben und / oder installieren sowie an Endverbraucher, die diesen Stoßdämpfertyp in ihrem Fahrzeug verbaut haben.

Motorräder, an denen die betroffenen Stoßdämpfer serienmäßig verbaut wurden, werden durch die jeweiligen Motorradhersteller zurückgerufen.
Die Marke, Art oder Baureihe der Motorräder, an denen die betroffenen Stoßdämpfer nachgerüstet wurden, kann aufgrund der vielseitigen Verwendung des Stoßdämpfers und der Vertriebsstruktur über Wiederverkäufer nicht eingegrenzt werden.
Es ist immer zu prüfen:
  • ob ein Stoßdämpfer dieses Typs verbaut ist und
  • ob dieser Stoßdämpfer tatsächlich betroffen ist
Dieser Rückruf wurde bereits am 25. März 2015 seitens des Herstellers gestartet, durch das KBA überwacht und am 27. März 2015 deutschlandweit publiziert. Der Verbleib von 130 Stoßdämpfern des Nachrüstmarktes konnte jedoch bis heute nicht eindeutig geklärt werden.
Bei der Beseitigung des Mangels wird der betreffende Stoßdämpfer zerlegt, die Befestigungsmutter wird mit dem vorgeschriebenen Drehmoment nachgezogen. Alle Bauteile werden einer Sichtprüfung unterzogen, anschließend wird der Stoßdämpfer komplettiert und mit Öl neu befüllt.
Sollte Ihr Stoßdämpfer betroffen sein, nutzen Sie das Fahrzeug nicht!
Kontaktieren Sie ein autorisiertes Öhlins Service Center oder Öhlins DTC.

Öhlins DTC
Gottlieb-Daimler-Str. 25
53520 Meuspath
GERMANY

Tel. +49 (0) 2691-937 78 0
Fax +49 (0) 2691-937 78-90
info.odtc@ohlins.com

Betroffene Artikelnummern und Seriennummern:
Artikelnummer
Seriennummer
AP 340
136734, 136735, 137254, 138061, 309524
BM 147
137936
BM 340
136737, 136739, 137874, 138320
BM 342
136741, 137875
BM 343
136742, 136920
BM 345
309605
BM 677
138736
DU 339
309611
DU 339P
137191, 137494, 309541
DU 340
136743, 136744, 137149, 137495, 309528
DU 868 (DU 871)
136527, 138064
HO 339
136745, 136746, 136747, 309529
HO 340
136749, 136753, 136754, 137163, 137593, 309530
HO 358
137513, 138121, 309517
KA 035
136126, 137366, 138068
KA 040
137030, 137735
KA 336
136755, 136756,, 137268, 138613, 309531
KA 338
136757, 137741, 309532
KA 340
136758, 136759, 136760, 136761, 137031, 137515, 137822, 137904, 138293, 309533
KA 358
137070
KA 788
137518
SU 026
137752, 138791
SU 339
136762, 136763, 137521, 137753, 309534
SU 340
136764, 136765, 137522
SU 357
309522
SU 789
138770
SU 932
137523
TR 338
309584
TR 339
136770, 309536
YA 339
136771, 136772, 136774, 136775, 136924, 137185, 137528, 137933, 309537, 309610
YA 340
136776, 136777, 136778, 137912, 138631, 309538
YA 358
309519
YA 359
309563
YA 931
135517

Ansprechpartner KBA:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Diana Christin Thomsen

Kraftfahrt-Bundesamt
Diana Christin Thomsen
Stabsstelle
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
24932 Flensburg

Tel.: 0461 316-1283
Fax: 0461 316-2907
E-Mail:
diana-christin.thomsen@kba.de
Internet: www.kba.de



Samstag, 1. März 2014

Erneut Warnung des KBA: Stahlräder können brechen

Öffentliche Warnung: Weitere Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go! GmbH können brechen 

Flensburg, 28.02.2014. Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor der Benutzung weiterer Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go! GmbH, die bundesweit an Händler verkauft wurden. Das KBA hatte bereits am 2. Januar 2014 erstmals vor der Benutzung von vier verschiedenen Stahlrädern des Herstellers Reifen Go! GmbH gewarnt, nachdem es festgestellt hatte, dass die Festigkeit der betroffenen Stahlräder dieses Herstellers nicht ausreichend ist. Im schlimmsten Fall kann sich ein solches Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen.

Vor diesem Hintergrund hat das KBA umfangreiche Produkttests aller von Reifen GO! vertriebenen Stahlräder durchgeführt und dabei festgestellt, dass bei zwei weiteren in den Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist. 

 Wie erkennen Sie diese Stahlräder und wie sind sie gekennzeichnet? 

Radtyp: ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: Radgröße:

RG 18325 KBA49071 6,5Jx16 
RG 19247 KBA49067 6,5Jx16 


Von der ersten Produktwarnung sind Stahlräder mit folgender Kennzeichnung betroffen: 

Radtyp: ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: Radgröße:
RG 18245 KBA49060 6Jx15 
RG 16445 KBA49061 6Jx15 
RG 19045 KBA49068 6,5Jx16 
RG 18425 KBA49070 6,5Jx16 

Die Kennzeichnungen sind auf der Radaußenseite eingeprägt. 


Vor der weiteren Nutzung der Räder wird gewarnt! 
Zum Zwecke des Rückrufs wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Händler. 

Ansprechpartner im KBA: Stephan Immen 0461 316-1293

Donnerstag, 2. Januar 2014

Öffentliche Warnung des KBA:

Stahlräder für PKW der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045 können brechen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von Stahlrädern der Typen RG 16445, RG 18245, RG 18425 und RG 19045, die bundesweit an Händler vom 18.10.2012 bis 30.10.2012 verkauft wurden.

Dies kann dazu führen, dass sich das Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug löst.

Wie erkennen Sie solche Stahlräder und wie sind diese gekennzeichnet? Betroffen sind nur Stahlräder mit folgender Kennzeichnung:

Radtyp: ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: Radgröße:
RG 18245 KBA49060 6Jx15
RG 16445 KBA49061 6Jx15
RG 19045 KBA49068 6,5Jx16
RG 18425 KBA49070 6,5Jx16

Die Kennzeichnungen mit o. g. Angaben sind auf der Radaußenseite eingeprägt. 


Wer solche Stahlräder besitzt, erhält weitere Informationen über den Ablauf der Rückrufaktion der betroffenen Stahlräder unter der E-Mail-Adresse: technik@reifen-go.de  oder unter der Telefonnummer:  0201 649 36 40-0


Ansprechpartnerin beim KBA: Anna Lena Wismar 0461 316-1283