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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

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Donnerstag, 14. April 2022

Umweltbonus wird neu geregelt: Förderung für Plug-in-Hybride läuft aus

- Zulassungs-Datum maßgelblich für Förderantrag - lange Lieferzeiten nicht berücksichtigt!
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Förderungs-Stopp für Plug-in-Hybride

Pressemeldung ZDK, Bonn, 14. April 2022. Auf scharfe Kritik beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stößt der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Neuregelung des Umweltbonus. Demnach soll das Datum des Förderantrags maßgebend für die Förderbedingungen bleiben, die Antragstellung setzt aber die Fahrzeugzulassung voraus. Der ZDK hingegen fordert, wegen der langen Lieferzeiten das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebend festzulegen, damit Kunden und Händler Planungssicherheit bekommen. Im Entwurf des BMWK heißt es dazu, dass die Wiedereinführung eines zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. Darüber hinaus sollen ab dem 1.1.2023 Plug-in-Hybride (PHEV) nicht mehr gefördert werden, weil laut dem BMWK-Entwurf eine Förderung von PHEV in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt hätte.

„Mit diesen Vorschlägen erweist das BMWK dem Klimaschutz einen Bärendienst", sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Das Beharren auf dem Zulassungsdatum ist ein Sieg behördlicher Bequemlichkeit über die Erfordernisse der Praxis und des Vertrauensschutzes. Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug bestellt, erwirbt jetzt nur noch ein Los zur Teilnahme an der Förderlotterie. Das wird den Absatz dieser Fahrzeuge zunehmend bremsen."

Auch der Förderungs-Stopp der Plug-in-Hybride ist aus Sicht des ZDK nicht nachzuvollziehen. „Die Plug-in-Hybride öffnen den niedrigschwelligen Einstieg in die Elektromobilität und bieten zurzeit die einzige Möglichkeit, lokal emissionsfreies Fahren mit Langstreckentauglichkeit zu verbinden", so Peckruhn. „Es ist naiv zu glauben, dass die PHEV-Interessenten sich jetzt kollektiv für rein batterieelektrische Fahrzeuge entscheiden. Stattdessen werden sich viele Menschen entweder für einen neuen Verbrenner oder die Weiternutzung des bisherigen Verbrenners entscheiden."

Der ZDK-Vizepräsident ruft die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dringend dazu auf, diese für Kundinnen und Kunden sowie den Fahrzeughandel wichtigen Aspekte in der anstehenden Ressortabstimmung zu berücksichtigen.

Freitag, 11. Januar 2013

Rußfilter Nachrüstung in 2013


Aktueller Hinweis – Der nachträgliche Einbau von Rußpartikelfiltern wird auch 2013 weiterhin gefördert

Haben Sie Ihr Diesel-Fahrzeug bereits im letzten Jahr (2012) mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, können Sie dieses Jahr dafür noch 330 Euro erhalten. 

Den Antrag auf Förderung müssen Sie spätestens bis zum 15. Februar 2013 elektronisch stellen und per Post an das BAFA senden.

Haben Sie für Ihre Nachrüstung im letzten Jahr bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten, wird Ihnen in den kommenden Tagen der Zuschuss auf Ihr Konto angewiesen.

Rüsten Sie Ihr Fahrzeug dieses Jahr (2013) nach, beträgt die Förderung 260 Euro. Die Antragstellung für diesjährige Nachrüstungen ist möglich solange die Mittel ausreichen, spätestens bis zum 15. Februar 2014.
Doch der Filterfördertopf leert sich schnell:

Noch zirka zehn Millionen Euro stehen in diesem Jahr noch für die Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter zur Verfügung. Auf entsprechende Zahlen des laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am Freitag der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen.