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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

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Donnerstag, 14. April 2022

Umweltbonus wird neu geregelt: Förderung für Plug-in-Hybride läuft aus

- Zulassungs-Datum maßgelblich für Förderantrag - lange Lieferzeiten nicht berücksichtigt!
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Förderungs-Stopp für Plug-in-Hybride

Pressemeldung ZDK, Bonn, 14. April 2022. Auf scharfe Kritik beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stößt der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Neuregelung des Umweltbonus. Demnach soll das Datum des Förderantrags maßgebend für die Förderbedingungen bleiben, die Antragstellung setzt aber die Fahrzeugzulassung voraus. Der ZDK hingegen fordert, wegen der langen Lieferzeiten das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebend festzulegen, damit Kunden und Händler Planungssicherheit bekommen. Im Entwurf des BMWK heißt es dazu, dass die Wiedereinführung eines zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. Darüber hinaus sollen ab dem 1.1.2023 Plug-in-Hybride (PHEV) nicht mehr gefördert werden, weil laut dem BMWK-Entwurf eine Förderung von PHEV in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt hätte.

„Mit diesen Vorschlägen erweist das BMWK dem Klimaschutz einen Bärendienst", sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Das Beharren auf dem Zulassungsdatum ist ein Sieg behördlicher Bequemlichkeit über die Erfordernisse der Praxis und des Vertrauensschutzes. Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug bestellt, erwirbt jetzt nur noch ein Los zur Teilnahme an der Förderlotterie. Das wird den Absatz dieser Fahrzeuge zunehmend bremsen."

Auch der Förderungs-Stopp der Plug-in-Hybride ist aus Sicht des ZDK nicht nachzuvollziehen. „Die Plug-in-Hybride öffnen den niedrigschwelligen Einstieg in die Elektromobilität und bieten zurzeit die einzige Möglichkeit, lokal emissionsfreies Fahren mit Langstreckentauglichkeit zu verbinden", so Peckruhn. „Es ist naiv zu glauben, dass die PHEV-Interessenten sich jetzt kollektiv für rein batterieelektrische Fahrzeuge entscheiden. Stattdessen werden sich viele Menschen entweder für einen neuen Verbrenner oder die Weiternutzung des bisherigen Verbrenners entscheiden."

Der ZDK-Vizepräsident ruft die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dringend dazu auf, diese für Kundinnen und Kunden sowie den Fahrzeughandel wichtigen Aspekte in der anstehenden Ressortabstimmung zu berücksichtigen.

Donnerstag, 19. März 2020

ZDK: Soforthilfen für Kfz-Betriebe schnell bereitstellen



PM des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)


Bonn, 19. März 2020. Die Kfz-Betriebe in Deutschland benötigen sehr schnell unbürokratische Unterstützung in der Corona-Krise. Der ZDK setzt hier auf den Härtefonds, den Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat. „Die unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen ist vonnöten, damit unsere Betriebe nicht zahlungsunfähig werden“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Die Details über die Vergabe dieser Mittel müssten jetzt sehr schnell festgelegt und bekannt gemacht werden.

Da der Fahrzeugverkauf bis auf Weiteres untersagt sei und auch die Werkstätten mit Umsatzproblemen zu kämpfen hätten, verschärfe sich die Lage für viele der mehrheitlich kleinen und mittelständischen Autohäuser seit den am 16. März bekanntgegebenen Einschränkungen für den Handel sehr massiv. Denn die Kosten für die Betriebe würden ja weiterlaufen. Auch die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien notwendig, wenn sie denn schnell bereitgestellt würden. Viele Betriebe berichten, dass die Mittel momentan noch nicht beantragt werden könnten und eine Auszahlung wohl nicht vor Mitte April möglich sei. „Manche Insolvenz wird sich nur mit KfW-Mitteln verhindern lassen“, so Thomas Peckruhn. „Es müssen aber auch Mittel aus dem Härtefonds fließen, damit sich am Ende kein unüberwindlicher Schuldenberg auftürmt.“ 


Freitag, 28. Februar 2020

ZDK begrüßt „Urteil mit Augenmaß"



Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. 

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. 

Darüber hinaus werde die  wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf

Mittwoch, 25. September 2013

Suzuki ist Autopartner des Licht-Tests 2013

Bonn/Bensheim/Düsseldorf. Erstmals hat Suzuki die Auto-Partnerschaft für den Licht-Test übernommen. Das gaben ZDK-Präsident Robert Rademacher und Masato Atsumi, Präsident von Suzuki International Europe, jetzt im Rahmen eines Treffens beim Suzuki-Partner Auto-Pagalies in Düsseldorf bekannt. 

Mit Hilfe der neu besiegelten Partnerschaft setze sich die jahrzehntelange Tradition fort, den Appell zu mehr Sicherheit auf den Straßen mit einem attraktiven Preis zu verbinden, betonte Rademacher mit Dank an Atsumi.

Wenn im Oktober wieder Millionen von Autofahrern zum kostenlosen Test der Fahrzeugbeleuchtung in die Werkstatt fahren, können sie gleich doppelt gewinnen. Neben dem Zugewinn an Sicherheit haben sie in einer Verlosung die Chance auf einen neuen Suzuki Swift Sport in Cool White Pearl Metallic im Wert von rund 19.000 Euro. 
Zum Lichttest fahren und womöglich Swift gewinnen (Foto: Suzuki)


„Wir freuen uns sehr darüber, dieses Jahr als Autopartner beim Licht-Test dabei zu sein“, bekräftigte Atsumi die Kooperation. „Es liegt uns sehr am Herzen, die Fahrsicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen. Wir hoffen, dass mit dem zusätzlichen Anreiz, einen Swift Sport zu gewinnen, möglichst viele Autofahrer am Licht-Test teilnehmen werden.“

Unter www.licht-test.de und in den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen werden Autofahrer am Gewinnspiel teilnehmen können. Die Zeitschrift AutoBild wird das Gewinnspiel während des Aktionsmonats Oktober medial begleiten und ihre Leser über Sicherheitsaspekte der Fahrzeugbeleuchtung informieren. 

Denn das Auto-Licht ist nach wie vor ein dunkles Kapitel. Bei jedem dritten Pkw (34,3 Prozent) funktioniert es nicht richtig. Das jedenfalls war die Bilanz des Licht-Tests 2012.

Das Deutsche Kfz-Gewerbe organisiert die Verkehrssicherheitsaktion gemeinsam mit der Deutschen Verkehrswacht. Neben Suzuki International Europe wird sie von ADAC, Fuchs Europe Schmierstoffe, Osram und dem Zentralverband der Augenoptiker unterstützt. Schirmherr ist Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer.

Quelle Pressetext: ZDK