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Freitag, 28. Februar 2020

ZDK begrüßt „Urteil mit Augenmaß"



Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. 

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. 

Darüber hinaus werde die  wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf

Mittwoch, 28. Februar 2018

ZDK: Nach Leipziger Urteil ist Diesel-Nachrüstverordnung noch dringender


Bonn, 27. Februar 2018. 

„Dringender denn je brauchen wir jetzt eine Nachrüstverordnung für ältere Dieselfahrzeuge.“ Mit diesen Worten reagierte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski auf die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Demnach dürfen Kommunen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. 

Das Kfz-Gewerbe sei nach wie vor der Überzeugung, dass sich die innerstädtische Luftreinhaltung am wirksamsten durch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit stickoxidreduzierender Abgasreinigungstechnik erreichen lasse. Dass dies technisch möglich sei und den Stickoxidausstoß drastisch reduziere, hätten Tests des ADAC in Baden-Württemberg soeben erneut eindrucksvoll bewiesen. Würden sich die Fahrzeughersteller dem nicht massiv widersetzen, hätten schon längst Lösungen erzielt werden können. Stattdessen drohten den Haltern von Dieselfahrzeugen und dem Automobilhandel mit seinen mehreren hunderttausend unverkäuflichen Diesel-Gebrauchtwagen enteignungsgleiche Eingriffe. Millionen Dieselbesitzer müssten nun die Zeche für die Verweigerungshaltung der Hersteller bezahlen. 

Umso wichtiger sei es, so der ZDK-Präsident, dass jetzt so schnell wie möglich auf Bundesebene eine Verordnung mit Nachrüstungskriterien auf den Weg gebracht werde. Die Nachrüstung durch private wie gewerbliche Halter müsse – nach dem Vorbild der Rußpartikelfilter – öffentlich gefördert werden. Die Automobilhersteller sehe man in der zumindest moralischen Pflicht, gleichfalls Mittel für die Nachrüstung ihrer Produkte beizusteuern. Zudem müssten die Autofahrer Gewissheit haben, dass die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft von etwaigen Verkehrsbeschränkungen auf kommunaler wie nationaler Ebene verschont blieben. Mit Hilfe dieser Anreize ließen sich schnell und flächendeckend Erfolge bei der Stickoxidreduzierung in den Städten erzielen. „Die Autohäuser und Werkstätten stehen bereit, um die zügige Umsetzung der Nachrüstung zu gewährleisten“, so Jürgen Karpinski.

Die Pressemeldung finden Sie unter www.kfzgewerbe.de.