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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

Sonntag, 2. Januar 2011

Neu in 2011: Tagfahrlicht und anderer Sprit

Was ist beim Auto alles neu in 2011? - Das Wichtigste


Tankstellen bieten ab Januar 2011 das neue Benzin  E 10 mit einem Bioethanol-Anteil von bis zu 10 % an. Bisher waren 5 % Ethanol im Benzin erlaubt. Allerdings vertragen nicht alle Fahrzeuge den neuen Kraftstoff. Deshalb wird es auch weiterhin Ottokraftstoff (E5) mit 5% Alkohol geben. Autofahrer sollten sich informieren, ob Ihr Fahrzeug den neuen Sprit verträgt.

Bei der Neuzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro-6-Abgasnorm gibt es ab  1. Januar 2011 einen Steuerfreibetrag von 150 Euro. Die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnorm Euro5 undEuro6 erfüllen, endete zum Jahreswechsel. Der Steuer-Zuschlag für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter entfällt ab  1. April 2011.


Ab 7. Februar 2011 erhalten neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten keine Typgenehmigung mehr.   Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden. Eine Investition erscheint jedoch sinnvoll.

Bis zu drei Autos können sich voraussichtlich ab Sommer 2011 ein Nummernschild teilen. Es darf allerdings immer nur eines mit dem Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Für die Berechnung der Haftpflichtversicherung soll der Wagen mit der höchsten Typklasse zählen. Motorräder und Wohnmobile werden nicht berücksichtigt.

Verkehrssünder aus Deutschland, die im EU-Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben, können künftig auch hierzulande zur Kasse gebeten werden. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld plus Verfahrenskosten über 70,- € liegen.

Führerschein ab 17: Junge Leute können sich mit Ihrem 17. Geburtstag ans Steuer setzen, wenn ein Erwachsener mitfährt. Dieser muss dann allerdings seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und maximal 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei aufweisen. Wird ein Fahrer unter 18 allerdings ohne entsprechende Begleitung angetroffen, ist die Fahrerlaubnis erstmal weg und vor Neuerteilung würde ein Aufbauseminar erforderlich.


Montag, 29. November 2010

Die Winterreifenpflicht ist nun da – Doch Fragen bleiben offen

Der Bundesrat hat am 26. November der Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht zugestimmt. Dies bedeutet für die Autofahrer, dass sie 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen müssen, wenn sie bei Winterwetter und glatten Straßen ohne Winterreifen unterwegs sind. Dies geht aus der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor. Belangt wird dabei übrigens der Fahrer und nicht der Halter. Führt die unpassende Bereifung zu Behinderungen im winterlichen Straßenverkehr werden sogar 80 Euro fällig. Die Winterreifenpflicht tritt am 30. November in Kraft.
Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) rief die Autofahrer auf, so schnell wie möglich Winterreifen aufziehen zu lassen. „Wir wollen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung mehr Profil gegeben, um gefährliche Rutschpartien auf den Straßen zu vermeiden“, sagte er der Presse. Ob die Reifenhändler einem großen Ansturm der Autofahrer gewachsen sind und den möglichen Bedarf auch decken können, ist jedoch nicht unbedingt sicher.

Welche Reifen sind vorgeschrieben?

Nach der neuen Verordnung müssen auf die Fahrzeuge  lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen entweder Winterreifen, Allwetterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol montiert sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind hiervon  jedoch Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind. Die Regelung, die in nur wenigen Wochen umgesetzt wurde, lässt allerdings noch Unsicherheiten und Fragen offen.
Die Regelung schreibt nämlich für die besagten Reifen winterliche Straßenverhältnisse vor (Eis- oder Reifglätte, Schneeglätte, Glatteis, Matsch und Schnee). Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass bei trockener Fahrbahn keine Winterreifen vorgeschrieben sind. Und wann ist eigentlich Winter? Wenn es im Mai noch mal schneit und man wieder mit Sommerreifen unterwegs ist, verstößt man bereits wieder gegen die Verordnung! 

M+S Symbol kein geschütztes Zeichen

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Hierzu zählte insbesondere die „geeignete Bereifung“ - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Es gehe auch um mehr Klarheit für die Polizei bei Kontrollen, betonte das Verkehrsministerium, was der ADAC begrüßte. Für kfztech.de ist dies allerdings nicht unbedingt der Fall. Das M+S Symbol ist nämlich nicht geschützt, es allein sagt nämlich nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist. Jeder Reifenhersteller kann im Prinzip das Logo auf seine Reifen drucken. Es gibt beispielsweise Sommerreifen, die mit dem M+S Symbol gekennzeichnet sind. Man erfüllt damit nun zwar die Verordnung, ist aber keinesfalls auf winterlichen Straßen sicher unterwegs. Hier müsste es einheitliche Vorgaben in Europa geben.
Ob es dieser Winterreifenpflicht überhaupt bedurft hätte, bleibt für kfztech.de ebenfalls fraglich, da bereits vorher schon rund 80 % der Autofahrer ihre Reifen regelmäßig umgerüstet hatten.

ADAC fordert tieferes Mindestprofil

 

Die Verkehrsexperten des ADAC kritisieren, dass die weiterhin vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 Millimetern nicht geändert wurde. Ein Mindestprofil von 4 mm, wie von vielen Experten gefordert, könne für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen sorgen.


Mittwoch, 27. Oktober 2010

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Volvo startet Entwicklung von Brennstoffzellen

Mit schöner Regelmäßigkeit  verschwindet das Thema Brennstoffzelle in der Versenkung, um dann plötzlich doch wieder aufzutauchen. Man darf gespannt sein, ob sich die Brennstoffzelle nicht doch noch in einer Fahrzeugtechnologie durchsetzen kann. Von Volvo kam nun die folgende vielversprechende Meldung:

Volvo startet Entwicklung von Brennstoffzellen



Einsatz zur Reichweitenerweiterung bei Elektrofahrzeugen 
▪ Enge Zusammenarbeit mit der Powercell Sweden AB 
▪ Erprobung erster Prototypen ist schon in 2012 möglich

Köln/Göteborg. Der schwedische Premium-Hersteller Volvo beginnt mit der Entwicklung einer neuen Generation von Elektroantrieben für Automobile. Auf der Grundlage von Forschungsergebnissen der Schwedischen Energie Agentur wird das Unternehmen die Entwicklung von Brennstoffzellen starten, mit der die Reichweite von Elektrofahrzeugen deutlich erweitert werden kann. Bereits im Jahr 2012 sollen dazu zwei Prototypen auf Basis des Volvo C30 DRIVe Electric erste Testfahrten im Alltagsverkehr absolvieren. 


„Damit forcieren wir unsere Entwicklungsarbeit auf dem Gebiet der Elektromobilität. Bisher sorgen Batteriekosten und -größe dafür, dass rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine vergleichsweise beschränkte Reichweite aufweisen. Mit Hilfe von Brennstoffzellen kann die Fahrstrecke bis zum Wiederaufladen deutlich ausgeweitet werden. Gleichzeitig erweitern wir unsere Kompetenz auf den Gebieten Brennstoffzelle und Wasserstoff", erläutert Stefan Jacoby, Präsident und CEO der Volvo Car Corporation.

Volvo Cars kooperiert bei diesem Projekt mit dem Unternehmen Powercell Sweden AB. In der ersten Phase des Projekts wird dabei in einer Studie ein so genannter Range Extender realisiert, der aus einer Brennstoffzelle und einem Reformer besteht. Die Aufgabe des Reformers ist es, aus flüssigem Kraftstoff, in diesem Fall Benzin, Wasserstoff-Gas zu gewinnen. Aus diesem Wasserstoff-Gas wird von der Brennstoffzelle elektrische Energie erzeugt, die den Elektromotor des Fahrzeugs antreibt. 

Die Technologie produziert elektrische Energie ohne den Ausstoß von Kohlenmonoxid (CO), Stickoxiden (NOx), Schwefeloxiden (SOx) und Rußpartikeln. Auf Grund dieses hocheffizienten Prozesses wird der Ausstoß von CO2 im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen erheblich reduziert. Als Endprodukte fallen elektrische Energie, Wasser und ein geringer CO2-Anteil an. Die Technologie kann auch mit erneuerbaren Kraftstoffen angewendet werden.  

Deutlich gesteigerte Reichweite
Mit Hilfe dieser Technologie kann die Reichweite von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen um bis zu 250 Kilometer erweitert werden - zuzüglich der Reichweite, die aus den mitgeführten Batterien des Fahrzeugs resultiert. Brennstoffzellen-Hersteller rechnen damit, die Kosten durch verfeinerte Technologien und höhere Stückzahlen deutlich senken zu können. 

Eine weitere Unterstützung der Schwedischen Energie Agentur vorausgesetzt, wollen Volvo Cars und Powercell in der zweiten Phase zwei Testfahrzeuge fertigen, die auf dem aktuellen Volvo C30 DRIVe Electric basieren. Die Testphase für diese Fahrzeuge soll dann im Jahr 2012 beginnen.

„Wir befinden uns derzeit in einer sehr frühen Phase der Entwicklung, in der es noch nicht möglich ist, Aussagen über eine Markteinführung von Elektrofahrzeugen mit Range Extender zu treffen. Die Entscheidung darüber fällt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt und den Möglichkeiten, die sich daraus eröffnen", sagt Stefan Jacoby.
Quelle: Bild und Text Volvo