Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird.
Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.
Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge.
Darüber hinaus werde die wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.
*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf