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Donnerstag, 19. März 2020

ZDK: Soforthilfen für Kfz-Betriebe schnell bereitstellen



PM des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)


Bonn, 19. März 2020. Die Kfz-Betriebe in Deutschland benötigen sehr schnell unbürokratische Unterstützung in der Corona-Krise. Der ZDK setzt hier auf den Härtefonds, den Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat. „Die unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen ist vonnöten, damit unsere Betriebe nicht zahlungsunfähig werden“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Die Details über die Vergabe dieser Mittel müssten jetzt sehr schnell festgelegt und bekannt gemacht werden.

Da der Fahrzeugverkauf bis auf Weiteres untersagt sei und auch die Werkstätten mit Umsatzproblemen zu kämpfen hätten, verschärfe sich die Lage für viele der mehrheitlich kleinen und mittelständischen Autohäuser seit den am 16. März bekanntgegebenen Einschränkungen für den Handel sehr massiv. Denn die Kosten für die Betriebe würden ja weiterlaufen. Auch die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien notwendig, wenn sie denn schnell bereitgestellt würden. Viele Betriebe berichten, dass die Mittel momentan noch nicht beantragt werden könnten und eine Auszahlung wohl nicht vor Mitte April möglich sei. „Manche Insolvenz wird sich nur mit KfW-Mitteln verhindern lassen“, so Thomas Peckruhn. „Es müssen aber auch Mittel aus dem Härtefonds fließen, damit sich am Ende kein unüberwindlicher Schuldenberg auftürmt.“ 


Sonntag, 1. März 2020

Hauptuntersuchung für das Motorrad

Für viele Motorradfahrer kommt jetzt die Zeit, wo sie ihr geliebtes Motorrad aus dem Winterschlaf herausholen und mit einem Checkup fit für die Motorrad Ausfahrt machen. Gleichzeitig wird bei vielen Bikes auch die zweijährliche Hauptuntersuchung nach § 29 fällig. Da kommen dann bei so manchem Biker Stressgefühle auf, ob sie wohl auch durch den "TÜV" kommen werden. ...

Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung beim Motorrad


  https://www.kfztech.de/kfztechnik/motorrad/motorrad-hu.htm

Ein Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung eines Motorrads - Bild PDHartung/GTÜ


Freitag, 28. Februar 2020

VW zahlt nun doch!

Volkswagen zahlt 830 Millionen als Entschädigung. 

Ergänzung vom 13.03.2020 (Automobilwoche)

Vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden sollen ab Anfang Mai ihr Geld erhalten. Zuvor müssen sie jedoch entscheiden, ob sie das individuelle Angebot des Konzerns annehmen wollen.


Potsdam/Berlin, 28.02.2020

Nachdem es ja zunächst so aussah, als gäbe keine Lösung im Dieselstreit, haben sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun doch zu einem gemeinsamen Vergleich entschieden. Dieser sieht eine Entschädigung für über 260.000 Dieselkunden vor. Dies teilte das Oberlandesgericht am Freitag in Braunschweig mit. 

Wie nun am Nachmittag gemeldet wurde sollen rund 260.000 VW-Dieselkunden, je nach Modell und Alter ihres Autos, zwischen 1.350 € und 6.257 € als Entschädigung erhalten. Durchschnittlich sollen rund 15 % des Kaufpreises ausbezahlt werden, laut den Aussagen von vzbv. Die Kunden könnten dabei selbst entscheiden ob sie dieses Angebot annehmen möchten. Die Frist hierzu endet am 20.04. Die Alternative dazu wären dann Einzelklagen, um mehr Geld zu erhalten. Laut Verbraucherschützer sei das aber nun das maximal Erreichbare.


VW Stammsitz in Wolfsburg - Quelle Volkswagen

VW plane insgesamt rund 830 Millionen Euro als Entschädigungssumme bereitzustellen.
Kein Vergleichsangebot sollen Dieselfahrer erhalten, die nach dem 31.12.2015 ihr Fahrzeug gekauft haben.

Hintergrund:

Am OLG Braunschweig wurde die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen verhandelt. Die Richter drängten VW und die Verbraucherschützer vzbv zu einem Vergleich, der jedoch abgebrochen wurde und als gescheitert galt. Die Schuld gaben sich die Parteien gegenseitig. 

ZDK begrüßt „Urteil mit Augenmaß"



Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. 

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. 

Darüber hinaus werde die  wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf

Dienstag, 25. Februar 2020