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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

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Sonntag, 1. März 2020

Hauptuntersuchung für das Motorrad

Für viele Motorradfahrer kommt jetzt die Zeit, wo sie ihr geliebtes Motorrad aus dem Winterschlaf herausholen und mit einem Checkup fit für die Motorrad Ausfahrt machen. Gleichzeitig wird bei vielen Bikes auch die zweijährliche Hauptuntersuchung nach § 29 fällig. Da kommen dann bei so manchem Biker Stressgefühle auf, ob sie wohl auch durch den "TÜV" kommen werden. ...

Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung beim Motorrad


  https://www.kfztech.de/kfztechnik/motorrad/motorrad-hu.htm

Ein Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung eines Motorrads - Bild PDHartung/GTÜ


Freitag, 28. Februar 2020

VW zahlt nun doch!

Volkswagen zahlt 830 Millionen als Entschädigung. 

Ergänzung vom 13.03.2020 (Automobilwoche)

Vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden sollen ab Anfang Mai ihr Geld erhalten. Zuvor müssen sie jedoch entscheiden, ob sie das individuelle Angebot des Konzerns annehmen wollen.


Potsdam/Berlin, 28.02.2020

Nachdem es ja zunächst so aussah, als gäbe keine Lösung im Dieselstreit, haben sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun doch zu einem gemeinsamen Vergleich entschieden. Dieser sieht eine Entschädigung für über 260.000 Dieselkunden vor. Dies teilte das Oberlandesgericht am Freitag in Braunschweig mit. 

Wie nun am Nachmittag gemeldet wurde sollen rund 260.000 VW-Dieselkunden, je nach Modell und Alter ihres Autos, zwischen 1.350 € und 6.257 € als Entschädigung erhalten. Durchschnittlich sollen rund 15 % des Kaufpreises ausbezahlt werden, laut den Aussagen von vzbv. Die Kunden könnten dabei selbst entscheiden ob sie dieses Angebot annehmen möchten. Die Frist hierzu endet am 20.04. Die Alternative dazu wären dann Einzelklagen, um mehr Geld zu erhalten. Laut Verbraucherschützer sei das aber nun das maximal Erreichbare.


VW Stammsitz in Wolfsburg - Quelle Volkswagen

VW plane insgesamt rund 830 Millionen Euro als Entschädigungssumme bereitzustellen.
Kein Vergleichsangebot sollen Dieselfahrer erhalten, die nach dem 31.12.2015 ihr Fahrzeug gekauft haben.

Hintergrund:

Am OLG Braunschweig wurde die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen verhandelt. Die Richter drängten VW und die Verbraucherschützer vzbv zu einem Vergleich, der jedoch abgebrochen wurde und als gescheitert galt. Die Schuld gaben sich die Parteien gegenseitig. 

ZDK begrüßt „Urteil mit Augenmaß"



Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. 

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. 

Darüber hinaus werde die  wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf

Dienstag, 25. Februar 2020

Mittwoch, 21. November 2018

Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5


„Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5“

Flensburg, 21.11.2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Verwendung von Kindersitzen des Herstellers
JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typen LB-363 und BBC-Q5 welche weltweit unter den Fabrik- und Markennamen

ABC products INC
CAPSULA
Kiddo
OSANN
babyhit
CAUSALPLAY
Leader Kids
Parusok
BABYWAY
Chelino
Lenox
PLAY
BANINNI
COSATTO
LITTLE CAR
PLAYXTREM
bebesit
GlobalLUCKYBABY
LORELLI
RANT
Bestbaby
Happy Baby
Lorelli (Saturn)
SAFEWAY
CA
HEYNER
mybaby
4BABY
vertrieben werden.

Die Kindersitze entsprechen nicht den Vorschriften der ECE-R44. Dies könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen.

Die betroffenen Kindersitze sind an der oben genannten Bezeichnung, dem oben abgebildeten Profilbild sowie dem Aufkleber mit dem ECE Genehmigungszeichen zu erkennen.

Die angesprochenen Kindersitze werden seit 2014 (Typ LB-363) bzw. 2017 (BBC-Q5) weltweit unter verschiedenen Markennamen vertrieben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sitze auch nach Deutschland eingeführt wurden. Deswegen wird diese Warnung veröffentlicht.


Kennzeichnung E1 04301371

Kennzeichnung: E1 04301313


Die Verwendung dieser Kindersitze stellt ein Sicherheitsrisiko dar und könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen. Besitzerinnen und Be­sitzer dieser Kindersitze werden aufgefordert, diese nicht weiter zu verwenden.

Die Sitze sind an der Genehmigungsnummer auf dem ECE-Label eindeutig zu identifizieren. Weitere Sitze des Herstellers sind nicht betroffen.

Pressemitteilung KBA
Ansprechpartner Pressestelle KBA: Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293