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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

Sonntag, 29. Juli 2018

Überblick über Autokennzeichen

Manchmal sieht man als Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge mit besonderen Autokennzeichen herumfahren. Manche dieser Sonderkennzeichen kennt der Autofahrer, wieder andere sind einem nicht so geläufig. Wenn wir als Autofahrer ein besonderes Autokennzeichen suchen, dann kann dieser kleine Überblick weiterhelfen. 

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Porsche 356 mit H-Kennzeichen

Dienstag, 19. Juni 2018

Fußballer sind wie gut getunte Autos, oder?

Da die Weltmeisterschaft bereits im Gange ist, wollte Leihwagenversicherung.de herausfinden, ob man die Spieler der deutschen Mannschaft mit Autos vergleichen könnte. Anhand der Daten von FIFA 18 und Forza Horizon 3 haben wir Nationalspieler mit entsprechenden Fahrzeugen verglichen.






Montag, 4. Juni 2018

Kfz-Gewerbe: Manches Auto mit Wasserschaden ist zu retten



PM Bonn, 4. Juni 2018. 

Bei den sintflutartigen Regenfällen der letzten Tage in manchen Regionen Deutschlands haben auch zahlreiche Autos Schaden genommen. Doch nicht immer muss ein Auto mit Wasserschaden gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Darauf hat ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes hingewiesen. Er empfiehlt den Betroffenen, in jedem Fall den Rat eines Kfz-Meisterbetriebs einzuholen. 


Nicht immer muss ein Auto mit Wasserschaden gleich als Totalverlust abgeschrieben werden. Betroffene sollten sich Rat im Kfz-Meisterbetrieb holen. Foto: ©iStock.com/Bart Sadowski

Ganz wichtig sei überlegtes Handeln, um den Schaden nicht noch größer zu machen. Keinesfalls sollte versucht werden das Auto zu starten, das zuvor unter Wasser stand. Ist nämlich Wasser in den Motor eingedrungen, könnte er dabei durch den so genannten „Wasserschlag“ beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt ist beziehungsweise noch angesaugt wird. Dann wäre ein Motorschaden ebenfalls zu befürchten. 


Auch das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik verursachen. Daher sollte die Batterie so bald wie möglich abklemmt werden. Am besten ist es, das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen zu lassen. Der Kfz-Meister wird dort untersuchen, ob sich eine „Trockenlegung“ lohnt. Je nach Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser kann dies durchaus zu einem positiven Ergebnis führen. Die Profis des Kfz-Gewerbes kennen auch die Möglichkeiten moderner Fahrzeugaufbereitung, die Wasserschäden im Innenraum mit Erfolg beseitigen können.  

Auf der Flucht vor oder durch das Wasser fragen sich Autofahrer oft: Welche Wassertiefe kann ein Auto eigentlich durchqueren? Bis zur Höhe der Radnaben ist es meist unproblematisch. Die Betriebsanleitungen nennen manchmal die zulässige „Eintauchtiefe“. Diese ist bei SUVs und geländegängigen Fahrzeugen naturgemäß größer als bei einem tiefer liegenden Sportwagen. Kritisch wird eine Fahrt im Wasser stets, wenn der Motor ganz oder teilweise unter die Wasseroberfläche gelangt. Wasser kann angesaugt werden, was wiederum zum Wasserschlag führt. In jedem Fall sollten überschwemmte Straßen nur im Notfall, mit Bedacht und nicht zu schnell durchquert werden. Denn in den Motorraum gelangendes Wasser kann die Fahrzeugelektronik und damit den Motorstillstand nach sich ziehen. Dann heißt es wie bei überschwemmten Autos: Abschleppdienst oder Werkstatt anrufen. 
Die Kaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden durch Hochwasser ab. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät aber zur Vorsicht: Grobe Fahrlässigkeit schließt mitunter den Versicherungsschutz aus.
Weitere interessante Artikel unter: www.kfzgewerbe.de

Montag, 26. März 2018

Kein Aprilscherz: Ab 1. April im Blick der staatlichen Adleraugen

von Harald Kaiser, cen

Da bahnt sich etwas an, das womöglich Millionen von Autofahrern eines Tages noch
sauer aufstoßen könnte. Dabei kommt die Sache, um die es geht, im Mäntelchen der
Menschlichkeit daher, weil die Einführung dieses neuen Systems absolut Sinn macht und
im Wortsinn hilfreich ist. Aber nur auf den ersten Blick. Stichtag ist der 1. April 2018. Ab
dann muss nach dem Willen der Europäischen Union „eCall“ in alle Neuwagen
serienmäßig eingebaut sein.

Ab 01. April 2018 müssen alle neuen Fahrzeugen das E-Call System verbaut werden - Quelle: ADAC/ ampnet

Hinter der Abkürzung eCall verbirgt sich Emergency Call, ein Notrufsystem, das immer
dann vollautomatisch aktiv wird, sobald die Airbags ausgelöst werden. Die EU Kommission
geht davon aus, dass durch eCall bis zu 2500 Menschenleben jährlich
gerettet und die Schwere von Verletzungen signifikant verringert werden können. Also
durchaus eine gute Sache, wenn auf diese Weise schnell ein Notruf an die nächste
Notrufzentrale abgesetzt wird, damit Krankenwagen und/oder Polizei rasch ausrücken,
um Hilfe leisten zu können. 

Das ist möglich, weil mit solch einem Notruf immer der genaue Standort mit Fahrtrichtung des Unfallautos gesendet wird. Denn es kann ja sein, dass Fahrer und Passagiere bewusstlos und selbst nicht in der Lage sind, via Mobiltelefon einen Notruf abzusetzen. Damit eCall funktioniert, muss jeder Neuwagen ausgestattet sein 
mit einem GPS-Empfänger zur Feststellung der Fahrzeugposition, 

  • einer GSM-Antenne zum Senden des Notrufs, 
  • einem Steuergerät zur Meldung des Standorts, 
  • einem Crash-Sensor zum Erkennen der Unfallart, 
  • einer Freisprecheinrichtung, für den Fall, dass Insassen ansprechbar sind, 
  • einer Notstromversorgung, einer Taste zur manuellen Auslösung des Notrufs 
  • sowie einer Kontrollleuchte, die die Funktionsfähigkeit des Systems anzeigt. 


Weitere Fakten: eCall ist als „schlafendes“ System ausgelegt. Erst bei Auslösen der Airbags oder manueller Aktivierung wird eine Mobilfunkverbindung hergestellt. Die Gefahr der Bildung von Bewegungsprofilen, das gefürchtete „Tracking“, ist damit ausgeschlossen. Mit dem Mindest-Datensatz werden zudem nur jene Informationen übermittelt, die für die effiziente Rettung erforderlich sind. Für andere Zwecke dürfen die Daten nicht verwendet werden. Auch deren Löschung ist klar geregelt. Soweit es sich um Positionsdaten handelt, müssen diese kontinuierlich überschrieben werden, damit im Fall der Notrufauslösung nur die für die Positionsbestimmung und Fahrtrichtung unerlässlichen Daten vorhanden sind und gesendet werden können.

Soweit, so gut und segensreich. Das Problem ist jedoch, dass mit den Daten, die an die Helfer übermittelt werden, immer auch Schindluder getrieben werden kann. Es geht also auch um den Datenschutz all jener Millionen Autofahrer, denen – wie zumeist – nichts passiert, deren Bewegungsdaten aber vorhanden sind und gespeichert werden. „Damit“, sagt Datenschutz-experte Volker Lüdemann von der Uni Osnabrück, „wird eCall zum Türöffner für neue Telematik-Dienstleistungen.“ Ein Bombardement an Werbung zum Beispiel, das auf dem Bildschirm im Auto aufpoppt und den Fahrer vom Straßengeschehen ablenkt. Lüdemann weiter: „Während der gesetzliche Notruf datenschutzrechtlich unproblematisch ist, drohen die Zusatzdienste zum Dreh- und Angelpunkt für alle möglichen automobilen Datensammler zu werden.“

In einem Fachaufsatz warnt der Professor: „Mit dem verpflichtenden Einbau der
Notruftechnik verfügt künftig jedes Neufahrzeug in Europa über einen Mobilfunkzugang.
Damit ist es grundsätzlich möglich, Fahrzeugbewegungen nachzuvollziehen. Insoweit
entspricht das Gefährdungspotential dem der Mobiltelefonie. Neue Herausforderungen
für den Datenschutz ergeben sich allerdings daraus, dass mit dem Notrufsystem zugleich
eine technische Plattform an der Schnittstelle zwischen Bordelektronik und Internet
geschaffen wird. In modernen Fahrzeugen arbeiten bis zu 80 Steuergeräte, die mit Hilfe
von Sensoren alle relevanten Fahr- und Fahrzeugdaten erfassen, speichern und
verarbeiten. Diese Daten sind wirtschaftlich höchst interessant. Mit der Netzanbindung
des Notrufsystems können diese nach außen transportiert und für verschiedenste Dienste
nutzbar gemacht werden."

Nach Ansicht Lüdemanns verfolgt „der europäische Gesetzgeber hiermit zugleich
industriepolitische Zwecke. Der eCall soll die technische Plattform für die weitere
Informatisierung des Autos bilden". Mit der erforderlichen Technik sei künftig jedes
europäische Neufahrzeug internet- und telematik-fähig. Damit solle die Grundlage für
innovative Mehrwertdienste rund um das Auto geschaffen und die Stellung der
europäischen Automobil-, Kommunikations- und Informationsindustrie auf den
Weltmärkten gestärkt werden.

Die EU-Verordnung – so Lüdemann – sehe vor, dass rund um das bordeigene
Notrufsystem umfangreiche Zusatzdienste angeboten werden können. In diesen
Zusatzdiensten liege die eigentliche Gefahr für die informationelle Selbstbestimmung.
Denn die strengen Datenschutzbestimmungen der Verordnung würden ausschließlich für
den Notruf in seiner Basisfunktion gelten. Die Zusatzdienste würden hiervon nicht erfasst.
Diese dürfen ständig mit dem Netz verbunden sein und könnten uneingeschränkt Daten
übermitteln. Lüdemann: „Die EU nimmt es bewusst in Kauf, dass der eCall unter dem

Deckmantel der Lebensrettung zum Türöffner für weitreichende Datennutzungen wird.“ 

Zunächst ein harmloses Beispiel dafür, welche Daten im Auto unentwegt erhoben,
abgerufen und gespeichert werden. Etwa die Klimaautomatik. Steht ein Seitenfenster
einen Spalt offen? Ist das Schiebedach womöglich nicht ganz geschlossen? Wie hoch ist
die Außentemperatur? Und könnte der Fahrtwind beim Kühlen der Luft für den Innenraum
mithelfen? Diese Daten benötigt der Mikrocomputer der Kühlanlage in jeder Sekunde, um
den Passagieren angepasst an die momentanen Erfordernisse wohltemperierte Luft
zufächeln zu können. Vom Standpunkt des Datenschutzes her wird es jedoch ziemlich
haarig, wenn man sich vor Augen führt, dass die rollenden Rechenzentren natürlich auch
sensible Daten ermitteln, die bestimmte Rückschlüsse erlauben.

Steuercomputer wie die für die Airbags, den Schleuderverhinderer ESP oder das
Antiblockiersystem ABS wissen zum Beispiel immer

  • wie schnell das Auto gerade ist,
  • wie die Vorderräder stehen,
  • ob beschleunigt wird,
  • welcher Gang eingelegt ist,
  • welche Tageszeit herrscht,
  • wie hoch die Außentemperatur ist,
  • wie das Gaspedal steht,
  • welche Sitze belegt und
  • welche Gurte angelegt sind,
  • sowie auch, ob sich die Querbeschleunigung einem kritischen Wert nähert, an dem
  • automatisch ein Rad gebremst werden muss, um Schleudern oder Schlimmeres zu verhindern.
Mit diesen Informationen müssen die elektronischen Schlauberger ständig gefüttert
werden, sollen sie ihre schützende Wirkung in der Tausendstelsekunde entfalten, in der
sie gebraucht werden. Was, wenn diese Erkenntnisse in falsche Hände geraten?

Nach Darstellung der Autobranche sind diese Daten nur Momentaufnahmen, die nicht
dauerhaft gespeichert werden. Doch es gibt wenig Anlass zu glauben, dass dies
tatsächlich so ist. Für Experten wie den Berliner Michael Weyde ist das Mumpitz. Der
promovierte Diplom-Ingenieur für Fahrzeugtechnik ist forensischer Kfz-Gutachter und
wertet seit 20 Jahren Fahrdaten von Autos aus, um damit teils sehr kniffelige
Schuldfragen bei Unfällen zu klären. Weyde hat eine klare Haltung zu diesen Aussagen der
Autobauer: „Solche Aussagen sind Nebelkerzen.“

Was im Bordrechner tatsächlich gesammelt wird, hat 2015 ein Insider ausgeplaudert. Jim
Farley, damals Ford Europa-Chef und heute Executive Vice President bei Ford in den USA,
wollte damals während einer Podiumsdiskussion auf der Computermesse CES in Las
Vegas offenbar witzig sein, als er formulierte: „Wir kennen jeden Autofahrer, der die
Verkehrsregeln bricht. Und weil GPS in den Autos ist, wissen wir, wo und wie jemand das
tut.“

Als Farley wenig später die Tragweite seiner Worte erkannte, versuchte er sie mit der
Erläuterung abzuschwächen, die Äußerung sei ironisch gemeint gewesen. Doch der Satz
war in der Welt. Und er war entlarvend: Es geht um Überwachung, die Analyse der
gespeicherten Daten sowie um die Möglichkeit, daraus massenhaft Fahrprofile erstellen
zu können. Das interessiert nicht nur Kfz-Versicherer, sondern könnte eines Tages
vielleicht auch die Begehrlichkeiten jener Behörden wecken, die über die Fahrtauglichkeit
befinden. 

Quelle: ampnet/hk


Mittwoch, 28. Februar 2018

ZDK: Nach Leipziger Urteil ist Diesel-Nachrüstverordnung noch dringender


Bonn, 27. Februar 2018. 

„Dringender denn je brauchen wir jetzt eine Nachrüstverordnung für ältere Dieselfahrzeuge.“ Mit diesen Worten reagierte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski auf die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Demnach dürfen Kommunen zur Reduzierung der Stickoxidbelastung auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. 

Das Kfz-Gewerbe sei nach wie vor der Überzeugung, dass sich die innerstädtische Luftreinhaltung am wirksamsten durch die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit stickoxidreduzierender Abgasreinigungstechnik erreichen lasse. Dass dies technisch möglich sei und den Stickoxidausstoß drastisch reduziere, hätten Tests des ADAC in Baden-Württemberg soeben erneut eindrucksvoll bewiesen. Würden sich die Fahrzeughersteller dem nicht massiv widersetzen, hätten schon längst Lösungen erzielt werden können. Stattdessen drohten den Haltern von Dieselfahrzeugen und dem Automobilhandel mit seinen mehreren hunderttausend unverkäuflichen Diesel-Gebrauchtwagen enteignungsgleiche Eingriffe. Millionen Dieselbesitzer müssten nun die Zeche für die Verweigerungshaltung der Hersteller bezahlen. 

Umso wichtiger sei es, so der ZDK-Präsident, dass jetzt so schnell wie möglich auf Bundesebene eine Verordnung mit Nachrüstungskriterien auf den Weg gebracht werde. Die Nachrüstung durch private wie gewerbliche Halter müsse – nach dem Vorbild der Rußpartikelfilter – öffentlich gefördert werden. Die Automobilhersteller sehe man in der zumindest moralischen Pflicht, gleichfalls Mittel für die Nachrüstung ihrer Produkte beizusteuern. Zudem müssten die Autofahrer Gewissheit haben, dass die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge jetzt und in Zukunft von etwaigen Verkehrsbeschränkungen auf kommunaler wie nationaler Ebene verschont blieben. Mit Hilfe dieser Anreize ließen sich schnell und flächendeckend Erfolge bei der Stickoxidreduzierung in den Städten erzielen. „Die Autohäuser und Werkstätten stehen bereit, um die zügige Umsetzung der Nachrüstung zu gewährleisten“, so Jürgen Karpinski.

Die Pressemeldung finden Sie unter www.kfzgewerbe.de. 

Dienstag, 30. Januar 2018

Mobile Starthilfe und Erhaltungsladegerät im Test bei kfztech.de

kfztech.de testete dieses Mal die mobile Pow All Starthilfe und ein Batterie-Ladegerät von Absaar.
https://www.kfztech.de/kfztechnik/tester/starthilfe.htm

Mobile Starthilfe von Pow All

Die häufigsten Pannenursache ist der Ausfall der Starterbatterie. Gut wenn man schnell von jemand Starthilfe bekommt. Hier ist man aber auf fremde Hilfe mit einem zweiten Fahrzeug und ein Starthilfekabel angewiesen. Wie diese durchzuführen ist, finden Sie hier. Mittlerweile gibt es auf dem Fahrzeugzubehörmarkt aber auch mobile Starthilfen, die der Autofahrer bequem im Auto mit sich führen und auch einfach bedienen kann. kfztech.de hat die mobile Starthilfe von Pow All ausprobiert und war überzeugt.

mehr dazu:


Erhaltungs-Ladegerät von Absaar

Die Ruhespannung einer Starterbatterie sollte nicht unter 12,5 V absinken. Aber durch die zahlreichen elektrischen Verbraucher, die auch im Stand betrieben werden, ist dies nicht immer gegeben, es droht die Sulfatierung. Deshalb ist ein Erhaltungsladegerät durchaus eine sinnvolle Anschaffung. Die Batterie des Fahrzeuges kann so z.B. über Winter schonend und unkompliziert geladen werden, seine Ladung bleibt erhalten.





Sonntag, 10. Dezember 2017

Spezielle Tasche soll Keyless-Go-Schlüssel abschirmen


Keyless-Go-Schließsysteme sind ein wenig in Verruf geraten, nachdem es immer wieder Meldungen und Berichte darüber gibt, dass die Funksignale von Autodieben bei einigen Herstellern abgefangen werden können. Zubehöranbieter Heyner bietet jetzt eine spezielle Schlüsseltasche an, die die Funksignale sicher abschirmen soll. 


Auch Kreditkarten oder Ausweise mit integriertem RFID-Chip (radio frequency identification) sollen so in einem extra Fach geschützt sein. Die Heyner-Schlüsseltasche Key Block Pro hat das Format 13 x 9 x 1 Zentimeter und kostet 12,95 Euro. (ampnet/jri)



Donnerstag, 9. November 2017

EU-Ziele verlangen Klarheit in der Dieseldiskussion

Ohne Diesel keine 95 g CO2 denkbar

Bonn, 9. November 2017. ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn nahm den aktuellen Beschluss der EU-Kommission zum Anlass, seine Forderung nach politischer Klarheit zum Thema Diesel zu bekräftigen. Der Diesel sei ein entscheidender Faktor, wenn es um Grenzwerte gehe. „Das Erreichen des CO2-Grenzwertes von 95g/km ab 2020 ohne die Dieseltechnik ist bereits undenkbar“, erklärt der Fabrikatssprecher. „Die darauf aufbauenden Ziele der EU-Kommission mit verschärften CO2-Grenzwerten sind ohne den Diesel völlig illusorisch.“

Bei den Autohäusern in Deutschland herrscht große Unsicherheit darüber, in welchem Umfang Diesel künftig noch verkauft werden können. Bereits heute stehen nach  Verbandsinformationen 300 000 Euro 5 Fahrzeuge auf den Höfen der Fabrikatshändler, die nur schwer oder gar nicht zu verkaufen sind. Bei einem Durchschnittspreis von 15.000 Euro bilden diese Fahrzeuge aktuell einen Gesamtwert von rund 4,5 Milliarden Euro ab. Aber auch der Verkauf von neuen Diesel-Pkw stockt aufgrund der Zurückhaltung der Kunden. Der dringend erforderlichen schnellen politischen Entscheidung zur Zukunft des Diesels stehe derzeit die Phase der Regierungsbildung im Weg. Zumindest wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über mögliche Fahrverbote in Stuttgart auch nicht – wie zunächst vermutet – im Februar 2018 fallen. Somit bleibt zu hoffen, dass die politische Weichenstellung vorher erfolgt. Doch die Zeit drängt.

Wenn die EU-Kommission verschärfte Grenzwerte ankündigt, müsse man sich kurzfristig damit beschäftigen, wie diese erreicht werden können. „Wenn wir über Klimaziele reden, brauchen wir zunächst Gewissheit darüber, wie es mit dem Diesel weitergeht“, so Peckruhn. Klarheit sei wichtig für den Handel, der Diesel auf Lager hat, ebenso wie für den Verbraucher. Die Sorge des Automobilhandels vor einer Entwertung seiner Gebrauchtwagenbestände müsse ebenso ernst genommen werden wie die Angst der Verbraucher vor Fahrverboten und damit einhergehendem massivem Wertverlust ihrer Fahrzeuge.

PRESSEMELDUNG ZDK 09.11.2017

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 37 740 Kfz-Meisterbetrieben mit rund 455 500 Beschäftigten. Im Jahr 2016 erzielte das Deutsche Kfz-Gewerbe einen Umsatz von rund 172 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung und Service. Die 37 740 Betriebe sind in 236 Innungen und 14 Landesverbänden sowie 36 Fabrikatsverbänden organisiert. Das Kfz-Gewerbe ist mit rund 91 000 Auszubildenden die Nummer 1 bei der Ausbildung im Handwerk. Die seit 1970 bestehenden Kfz-Schiedsstellen sind Musterbeispiele für praktizierten Verbraucherschutz. Sie regeln außergerichtlich Streitfälle von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern mit Kfz-Innungsbetrieben.


Ansprechpartner:                Claudia Weiler, ZDK-PR-Referentin, Tel.: 0228 / 91 27 273
                                            E-
Mail: weiler@kfzgewerbe.de; Internet: www.kfzgewerbe.de
   

Freitag, 3. November 2017

IONITY – Paneuropäisches High-Power-Charging-Netzwerk

Pressemitteilung Daimler

Joint Venture aus BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und
Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche gegründet

Joint Venture aus BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche gegründet: IONITY – Paneuropäisches High-Power-Charging-Netzwerk ermöglicht Elektromobilität auf Langstrecken
·         Gemeinschaftsunternehmen zum Aufbau eines High-Power-Charging (HPC)-Netzwerks für Elektrofahrzeuge nimmt Geschäftsbetrieb auf
·         IONITY errichtet und betreibt circa 400 Schnellladestationen entlang der Hauptverkehrsachsen in Europa bis 2020
·         Aufbau von 20 Stationen in mehreren europäischen Ländern startet bereits in 2017
·         Leistung von bis zu 350 kW ermöglicht signifikante Reduzierung der Ladezeit im Vergleich zu vorhandenen Ladelösungen
·         Markenunabhängige Kompatibilität mit den meisten Elektrofahrzeugen der heutigen und nächsten Generationen durch Combined Charging System (CCS)



München, 3. November 2017 – Mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens IONITY stellen die BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und der Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche die Weichen für den Aufbau des leistungsstärksten Schnellladenetzes für Elektrofahrzeuge in Europa. Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt rund 400 Schnellladestationen bis 2020 sind wichtige Schritte, um Elektromobilität auch auf Langstrecken zu gewährleisten und sie damit im Markt zu etablieren. Das neue Unternehmen IONITY mit Sitz in München hat die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Michael Hajesch (CEO) und Marcus Groll (COO) übernehmen die Geschäftsführung des Joint Ventures (JV). Das IONITY Team wird schon Anfang 2018 rund 50 Mitarbeiter umfassen und sukzessive ausgebaut.
„Die Verfügbarkeit eines flächendeckenden High-Power-Charging-Netzwerks ist für die Marktdurchdringung der Elektromobilität unabdingbar. Die Gründung von IONITY ist ein wichtiger Meilenstein, der zeigt, dass die Automobilhersteller ihre Kräfte dazu bündeln.
Mit der Schaffung des ersten paneuropäischen HPC-Netzes machen wir die Elektromobilität langstreckentauglich. Wir haben dabei insbesondere den Kunden im Blick. Schnelle, komfortable und digital bezahlbare Ladevorgänge sind unser Ziel“, so Michael Hajesch.
Aufbau der ersten 20 Schnellladestationen startet in 2017
IONITY wird bis 2020 insgesamt rund 400 Schnellladestationen errichten und betreiben. Der Aufbau der ersten zwanzig Stationen startet noch in 2017. Diese werden an Autobahnen und Hauptverkehrsachsen unter anderem in Deutschland, Norwegen und Österreich errichtet. Sie werden öffentlich zugänglich sein und mit einer Entfernung von etwa 120 km zueinander liegen. Dabei setzt IONITY auf die Zusammenarbeit mit starken Kooperationspartnern wie Tank & Rast, Circle K sowie OMV und profitiert insbesondere von deren attraktiven Standorten. Die europaweite Skalierung auf über hundert Schnellladestationen erfolgt in 2018. Jede der IONITY Schnellladestationen wird über mehrere Ladesäulen verfügen. Dadurch erhalten Kunden bis 2020 marken- und leistungs­unabhängig Zugang zu Tausenden von HPC-Ladepunkten. Das HPC-Netzwerk verwendet den europäischen Ladestandard Combined Charging System (CCS). Die Ladeleistung von bis zu 350 kW pro Ladepunkt ermöglicht entsprechend ausgelegten Fahrzeugen eine deutlich kürzere Ladezeit im Vergleich zu heute verfügbaren Systemen. Die Offenheit des Systems und die europaweite Verbreitung werden helfen, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen deutlich zu erhöhen.
Gemeinsam Europa vernetzen
Eine sorgfältige, an den Kundenbedürfnissen ausgerichtete Standortwahl steht bei der Realisierung des IONITY Netzwerks im Fokus. Auch die intelligente Verknüpfung mit bestehenden Ladelösungen hat das JV im Blick. IONITY steht deshalb in intensivem Austausch mit bestehenden Infrastrukturinitiativen – unter anderem unterstützt von den Gründungsunternehmen und der Politik. Mit den Investitionen in den Aufbau des IONITY Netzwerks bündeln die beteiligten Automobilhersteller ihr Engagement für die Elektromobilität. Zusätzlich baut das Bündnis branchenübergreifend und international auf Kooperationen und starke Partnerschaften.

Die Gründungspartner BMW Group, Daimler AG, Ford Motor Company und der Volkswagen Konzern mit Audi und Porsche beteiligen sich zu gleichen Teilen an dem JV. Weitere Automobilhersteller sind ebenso willkommen, sich aktiv am Ausbau des HPC-Netzwerks zu beteiligen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ionity.eu

Donnerstag, 5. Oktober 2017

Fahrrad kann sich vom Träger lösen und in den Verkehrsraum fallen

Öffentliche WarnungTHULE Fahrradträger Sprint 569000 

Flensburg, 4. Oktober 2017. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von THULE Sprint Fahrradträgern mit der Produktnummer 569000, die seit der Produkteinführung im März 2015 verkauft wurden.


Ein Defekt der Klemmvorrichtung für die vordere Fahrradgabel kann dazu führen, dass das Fahrrad während des Transports aus seiner Verankerung rutscht und in den nachfolgenden Verkehrsraum fallen kann.

Thule Fahrradträger Sprint 5000


Die Fahrradträger wurden über den Zubehörmarkt von Thule Vertragshändlern vertrieben.

Betroffen sind alle THULE SPRINT Fahrradträger mit der Produktnummer 569000, die im Zeitraum März 2015 bis Mai 2016 produziert wurden.

Die Händler und Servicepartner wurden im Mai 2016 entsprechend über den Rückruf informiert und zu einem Umtausch der Fahrradträger aufgerufen. Jedoch konnten diese bisher nicht vollständig aufgefunden werden.

Am neuen und verbesserten Thule Sprint Fahrradträger ist das Thule BringIt! Garantie-Logo an der Unterseite der Schale sichtbar:

neu und verbessert


zurückgerufen



Das KBA fordert alle Nutzer solcher Fahrradträger ohne Garantie-Logo auf, diese vor einer Mangelbeseitigung nicht mehr zu nutzen.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Händler oder suchen Sie einen Thule Händler auf, den Sie unter folgender Adresse im Internet finden:



Ansprechpartner Pressestelle KBA:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

Dienstag, 26. September 2017

ADAC-Winterreifentest 2017:

      Zweitmarken überholen Premiumprodukte


kfztech.de zeigt Ihnen die Ergebnisse des ADAC Winterreifentests: Kostengünstige Modelle erzielen gute Ergebnisse. Verbrauch und Verschleiß sollten miteinkalkuliert werden.

Dass Premiummarken nicht automatisch Top-Bewertungen bekommen, belegt der ADAC regelmäßig mit seinen Reifentests. Dass aber preisgünstige Zweitmarken die teureren Hauptmarken aus demselben Herstellerkonzern überholen, ist neu: mehr
Winterreifentest des DAC:vom Kleinwagen bis zum Crossover - Bild: Wolfgang Grube