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Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe Pressemitteilung 05/2024 –  Kraftfahrt-Bundesamt   Flensburg, 7. Februa...

Mittwoch, 22. April 2020

Donnerstag, 19. März 2020

ZDK: Soforthilfen für Kfz-Betriebe schnell bereitstellen



PM des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)


Bonn, 19. März 2020. Die Kfz-Betriebe in Deutschland benötigen sehr schnell unbürokratische Unterstützung in der Corona-Krise. Der ZDK setzt hier auf den Härtefonds, den Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat. „Die unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen ist vonnöten, damit unsere Betriebe nicht zahlungsunfähig werden“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Die Details über die Vergabe dieser Mittel müssten jetzt sehr schnell festgelegt und bekannt gemacht werden.

Da der Fahrzeugverkauf bis auf Weiteres untersagt sei und auch die Werkstätten mit Umsatzproblemen zu kämpfen hätten, verschärfe sich die Lage für viele der mehrheitlich kleinen und mittelständischen Autohäuser seit den am 16. März bekanntgegebenen Einschränkungen für den Handel sehr massiv. Denn die Kosten für die Betriebe würden ja weiterlaufen. Auch die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien notwendig, wenn sie denn schnell bereitgestellt würden. Viele Betriebe berichten, dass die Mittel momentan noch nicht beantragt werden könnten und eine Auszahlung wohl nicht vor Mitte April möglich sei. „Manche Insolvenz wird sich nur mit KfW-Mitteln verhindern lassen“, so Thomas Peckruhn. „Es müssen aber auch Mittel aus dem Härtefonds fließen, damit sich am Ende kein unüberwindlicher Schuldenberg auftürmt.“ 


Sonntag, 1. März 2020

Hauptuntersuchung für das Motorrad

Für viele Motorradfahrer kommt jetzt die Zeit, wo sie ihr geliebtes Motorrad aus dem Winterschlaf herausholen und mit einem Checkup fit für die Motorrad Ausfahrt machen. Gleichzeitig wird bei vielen Bikes auch die zweijährliche Hauptuntersuchung nach § 29 fällig. Da kommen dann bei so manchem Biker Stressgefühle auf, ob sie wohl auch durch den "TÜV" kommen werden. ...

Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung beim Motorrad


  https://www.kfztech.de/kfztechnik/motorrad/motorrad-hu.htm

Ein Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung eines Motorrads - Bild PDHartung/GTÜ


Freitag, 28. Februar 2020

VW zahlt nun doch!

Volkswagen zahlt 830 Millionen als Entschädigung. 

Ergänzung vom 13.03.2020 (Automobilwoche)

Vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden sollen ab Anfang Mai ihr Geld erhalten. Zuvor müssen sie jedoch entscheiden, ob sie das individuelle Angebot des Konzerns annehmen wollen.


Potsdam/Berlin, 28.02.2020

Nachdem es ja zunächst so aussah, als gäbe keine Lösung im Dieselstreit, haben sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun doch zu einem gemeinsamen Vergleich entschieden. Dieser sieht eine Entschädigung für über 260.000 Dieselkunden vor. Dies teilte das Oberlandesgericht am Freitag in Braunschweig mit. 

Wie nun am Nachmittag gemeldet wurde sollen rund 260.000 VW-Dieselkunden, je nach Modell und Alter ihres Autos, zwischen 1.350 € und 6.257 € als Entschädigung erhalten. Durchschnittlich sollen rund 15 % des Kaufpreises ausbezahlt werden, laut den Aussagen von vzbv. Die Kunden könnten dabei selbst entscheiden ob sie dieses Angebot annehmen möchten. Die Frist hierzu endet am 20.04. Die Alternative dazu wären dann Einzelklagen, um mehr Geld zu erhalten. Laut Verbraucherschützer sei das aber nun das maximal Erreichbare.


VW Stammsitz in Wolfsburg - Quelle Volkswagen

VW plane insgesamt rund 830 Millionen Euro als Entschädigungssumme bereitzustellen.
Kein Vergleichsangebot sollen Dieselfahrer erhalten, die nach dem 31.12.2015 ihr Fahrzeug gekauft haben.

Hintergrund:

Am OLG Braunschweig wurde die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen verhandelt. Die Richter drängten VW und die Verbraucherschützer vzbv zu einem Vergleich, der jedoch abgebrochen wurde und als gescheitert galt. Die Schuld gaben sich die Parteien gegenseitig. 

ZDK begrüßt „Urteil mit Augenmaß"



Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. 

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. 

Darüber hinaus werde die  wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf

Mittwoch, 21. November 2018

Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5


„Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5“

Flensburg, 21.11.2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Verwendung von Kindersitzen des Herstellers
JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typen LB-363 und BBC-Q5 welche weltweit unter den Fabrik- und Markennamen

ABC products INC
CAPSULA
Kiddo
OSANN
babyhit
CAUSALPLAY
Leader Kids
Parusok
BABYWAY
Chelino
Lenox
PLAY
BANINNI
COSATTO
LITTLE CAR
PLAYXTREM
bebesit
GlobalLUCKYBABY
LORELLI
RANT
Bestbaby
Happy Baby
Lorelli (Saturn)
SAFEWAY
CA
HEYNER
mybaby
4BABY
vertrieben werden.

Die Kindersitze entsprechen nicht den Vorschriften der ECE-R44. Dies könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen.

Die betroffenen Kindersitze sind an der oben genannten Bezeichnung, dem oben abgebildeten Profilbild sowie dem Aufkleber mit dem ECE Genehmigungszeichen zu erkennen.

Die angesprochenen Kindersitze werden seit 2014 (Typ LB-363) bzw. 2017 (BBC-Q5) weltweit unter verschiedenen Markennamen vertrieben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sitze auch nach Deutschland eingeführt wurden. Deswegen wird diese Warnung veröffentlicht.


Kennzeichnung E1 04301371

Kennzeichnung: E1 04301313


Die Verwendung dieser Kindersitze stellt ein Sicherheitsrisiko dar und könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen. Besitzerinnen und Be­sitzer dieser Kindersitze werden aufgefordert, diese nicht weiter zu verwenden.

Die Sitze sind an der Genehmigungsnummer auf dem ECE-Label eindeutig zu identifizieren. Weitere Sitze des Herstellers sind nicht betroffen.

Pressemitteilung KBA
Ansprechpartner Pressestelle KBA: Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

Montag, 1. Oktober 2018

Projekt Lehrvideo Reifenwechsel

Lehrvideo zu alltäglichen Tätigkeiten von Kfz‘lern
im Berufsvorbereitungsjahr Kraftfahrzeugtechnik der
Regens-Wagner-Berufsschule Schrobenhausen

Projektidee:
Drehen eines „Lehrvideos“ zu alltäglichen Tätigkeiten von Kfzlern (Schülern)
 im Berufsvorbereitungsjahr Kraftfahrzeugtechnik



Der Artikel dazu: 
https://www.kfztech.de/Unterricht/projekt-lehrvideo-reifenwechsel.htm

Der Video Link dazu: 
https://www.youtube.com/watch?v=eT8p7u8u7II&feature=youtu.be 

im Auftrag: Johannes Wiesinger


Donnerstag, 13. September 2018

Mittwoch, 29. August 2018

WLTP-Verfahren: Realistischere Verbrauchswerte, höhere Kfz-Steuer

Pressemeldung des ADAC 22.08.18:

Ab dem 1. September 2018 werden neue A uos nur noch zugelassen, wenn sowohl Schadstoff- und CO2-Emissionen als auch der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch nach dem neuen Messverfahren WLTP ermittelt wurden. Der ADAC Nordrhein klärt auf und nimmt Stellung.


Ab dem 1. September 2018 werden neue Autos nur noch zugelassen, wenn sowohl Schadstoff- und CO2-Emissionen als auch der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch nach dem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) ermittelt wurden. Die Europäische Union hat das Verfahren entwickelt, um realitätsnähere Verbrauchsangaben zu erhalten. Der WLTP-Test löst damit zum 1. September den bisher gültigen NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ab. „Prinzipiell ist die Umstellung gut. Autokäufer bekommen endlich realistischere Werte, auf die sie sich mehr verlassen können“, sagt Technik-Experte Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein.
Kfz-Steuer steigt
Der Nachteil für den Verbraucher: Die Kfz-Steuer für neuzugelassene Modelle steigt, denn Bemessungsgrundlage ist neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Ausstoß. Weil die offiziellen Verbrauchsangaben jetzt realistischer ausfallen, ist auch der CO2-Wert nach WLTP meist höher als der bisher gültige NEFZ-Wert. „Die Situation ist kurios: Obwohl die Modelle technisch absolut identisch sind und nur neu gemessen wurden, zahlt derjenige, der sein Auto nach dem 1. September zulässt, bis zu 70 Prozent mehr Kfz-Steuer als der Altbesitzer. Das ist nicht gerechtfertigt, weil der Mehrbelastung in der Realität keine höheren CO2-Emissionen gegenüberstehen“, erklärt Lehmann. Lediglich für Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die nach NEFZ typgenehmigt wurden, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Klappt das, wird weiterhin der CO2-Wert nach NEFZ für die Steuerbemessung verwendet. „Wie viele Hersteller diese Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen, ist noch nicht absehbar“, sagt der Techniker des ADAC Nordrhein.
ADAC für Anpassungsfaktor zur Entlastung der Autofahrer
Die Anpassung der Kfz-Steuer an das WLTP-Verfahren ist aus Sicht des Automobilclubs trotzdem sinnvoll, weil es näher an den realen CO2-Emissionen liegt und damit Anreize zur Anschaffung verbrauchsärmerer Pkw schafft. „Bei der Berechnung der zu bezahlenden Kfz-Steuer für die Fahrzeuge, die dem neuen Verfahren unterliegen, muss aber ein Anpassungsfaktor für die Umstellung auf WLTP einbezogen werden. Damit könnten die Unterschiede bei der Kfz-Steuer aufgefangen und die Autofahrer entlastet werden“, verdeutlicht Lehmann die ADAC Position.
Lieferprobleme bei vielen Herstellern
Auf eine harte Geduldsprobe stellen Autokäufer die aktuellen Lieferprobleme der Automobilindustrie. „Die Fahrzeughersteller haben gehofft, dass die Politik ihnen bei der Umstellung auf WLTP mehr Zeit lässt. Aber die EU hält streng an ihrem Zeitplan fest. Stichtag ist der 1. September“, weiß Lehmann. Weil die Kapazitäten in den Prüflaboren ausgeschöpft sind, ist die aufwendige Zertifizierung der Fahrzeuge momentan nur in kleinen Schritten möglich. „Viele Hersteller haben sich verpokert und zu spät reagiert, obwohl sie wussten, welche neuen Abgasnormen auf sie zukommen. So ist ein großer Flickenteppich entstanden. Zahlreiche Modelle sind momentan nicht lieferbar. Das ist sowohl für Kunden als auch Unternehmen ärgerlich“, macht der Experte des ADAC Nordrhein deutlich und ergänzt: „Dennoch war die Einführung der neuen Abgasgesetzgebung richtig. Die tatsächlichen Fahrzeugemissionen haben sich immer weiter von den Zulassungsgrenzwerten entfernt. Die Folgen daraus sind hinlänglich bekannt.“ Der ADAC hat eine Liste mit allen momentan und in naher Zukunft verfügbaren Euro-6d-Temp-Fahrzeugmodellen erstellt, die ständig aktualisiert wird und auf www.adac.de abrufbar ist.
Hintergrund
Neues WLTP-Verfahren: Im Vergleich zum bisher gültigen NEFZ-Verfahren prüft der neue WLTP-Zyklus die Fahrzeuge über längere Strecken und definiert die Geschwindigkeits- sowie Lastverhältnisse anspruchsvoller. Außerdem werden nicht mehr nur die Standardversionen je Fahrzeugtyp getestet, sondern alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen. Sonderausstattungen sind ebenfalls berücksichtigt. Auch die Anforderungen an die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge steigen, weil zusätzlich RDE-Tests (Real Drive Emissions) auf der Straße Pflicht sind. „Schummeln wird damit fast unmöglich“, weiß Lehmann. Die bereits für die Typgenehmigung nach NEFZ geltenden Euro-6-Grenzwerte bleiben bestehen.
Berechnung der Kfz-Steuer: Schon seit Juli 2009 wird bei der Erstzulassung neuer Pkw zur Berechnung der Kfz-Steuer neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert herangezogen, der sich aus dem Spritverbrauch ergibt. Zum hubraumbezogenen „Sockelbetrag“ (Ottomotor: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum, Dieselmotor: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum) kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag hinzu (2,00 Euro je Gramm CO2 pro km oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes von 95 g/km). Basis für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) eingetragene CO2-Wert (g/km).
Zulassungsfähige Abgasnormen: Ab dem 1. September 2018 sind nur noch Pkw mit Abgasnorm Euro 6c mit OBD-Norm 6-2 (Emissionsschlüsselnummer 36AD), Euro 6d-TEMP (36 AG), Euro 6d-TEMP-EVAP (36BG) und Euro 6d (36AJ) zulassungsfähig. Lagerfahrzeuge der Hersteller (End-of-Series), die noch nach NEFZ geprüft sind und eine Ausnahmegenehmigung des KBA bekommen haben, dürfen noch bis 30. August 2019 erstmalig zugelassen werden.
Hier finden Sie am Beispiel von 15 Fahrzeugmodellen die Auswirkungen des neuen WLTP-Verfahrens auf die Höhe der Kfz-Steuer: www.adac.de

Die ADAC Liste der aktuell (und in naher Zukunft) verfügbaren Euro 6d Temp Fahrzeugmodelle finden Sie hier: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/

Montag, 30. Juli 2018

Kofferraum richtig packen

Wie man den Kofferraum für den Urlaub packen sollte!

am Beispiel des SEAT Arona