Pressemeldung des ADAC 22.08.18:
Ab dem 1. September 2018 werden neue A uos nur noch zugelassen, wenn sowohl Schadstoff- und CO2-Emissionen als auch der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch nach dem neuen Messverfahren WLTP ermittelt wurden. Der ADAC Nordrhein klärt auf und nimmt Stellung.
Ab dem 1. September 2018 werden neue Autos nur noch zugelassen, wenn sowohl Schadstoff- und CO2-Emissionen als auch der Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch nach dem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) ermittelt wurden. Die Europäische Union hat das Verfahren entwickelt, um realitätsnähere Verbrauchsangaben zu erhalten. Der WLTP-Test löst damit zum 1. September den bisher gültigen NEFZ-Zyklus (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ab. „Prinzipiell ist die Umstellung gut. Autokäufer bekommen endlich realistischere Werte, auf die sie sich mehr verlassen können“, sagt Technik-Experte Heinz-Gerd Lehmann vom ADAC Nordrhein.
Kfz-Steuer steigt
Der Nachteil für den Verbraucher: Die
Kfz-Steuer für neuzugelassene Modelle steigt, denn Bemessungsgrundlage ist neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Ausstoß. Weil die offiziellen Verbrauchsangaben jetzt realistischer ausfallen, ist auch der CO2-Wert nach WLTP meist höher als der bisher gültige NEFZ-Wert. „Die Situation ist kurios: Obwohl die Modelle technisch absolut identisch sind und nur neu gemessen wurden, zahlt derjenige, der sein Auto nach dem 1. September zulässt, bis zu 70 Prozent mehr Kfz-Steuer als der Altbesitzer. Das ist nicht gerechtfertigt, weil der Mehrbelastung in der Realität keine höheren CO2-Emissionen gegenüberstehen“, erklärt Lehmann. Lediglich für Lagerfahrzeuge (End-of-Series), die nach NEFZ typgenehmigt wurden, kann der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Klappt das, wird weiterhin der CO2-Wert nach NEFZ für die Steuerbemessung verwendet. „Wie viele Hersteller diese Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen, ist noch nicht absehbar“, sagt der Techniker des ADAC Nordrhein.
ADAC für Anpassungsfaktor zur Entlastung der Autofahrer
Die Anpassung der Kfz-Steuer an das WLTP-Verfahren ist aus Sicht des Automobilclubs trotzdem sinnvoll, weil es näher an den realen CO2-Emissionen liegt und damit Anreize zur Anschaffung verbrauchsärmerer Pkw schafft. „Bei der Berechnung der zu bezahlenden Kfz-Steuer für die Fahrzeuge, die dem neuen Verfahren unterliegen, muss aber ein Anpassungsfaktor für die Umstellung auf WLTP einbezogen werden. Damit könnten die Unterschiede bei der Kfz-Steuer aufgefangen und die Autofahrer entlastet werden“, verdeutlicht Lehmann die ADAC Position.
Lieferprobleme bei vielen Herstellern
Auf eine harte Geduldsprobe stellen Autokäufer die aktuellen Lieferprobleme der Automobilindustrie. „Die Fahrzeughersteller haben gehofft, dass die Politik ihnen bei der Umstellung auf WLTP mehr Zeit lässt. Aber die EU hält streng an ihrem Zeitplan fest. Stichtag ist der 1. September“, weiß Lehmann. Weil die Kapazitäten in den Prüflaboren ausgeschöpft sind, ist die aufwendige Zertifizierung der Fahrzeuge momentan nur in kleinen Schritten möglich. „Viele Hersteller haben sich verpokert und zu spät reagiert, obwohl sie wussten, welche neuen Abgasnormen auf sie zukommen. So ist ein großer Flickenteppich entstanden. Zahlreiche Modelle sind momentan nicht lieferbar. Das ist sowohl für Kunden als auch Unternehmen ärgerlich“, macht der Experte des ADAC Nordrhein deutlich und ergänzt: „Dennoch war die Einführung der neuen Abgasgesetzgebung richtig. Die tatsächlichen Fahrzeugemissionen haben sich immer weiter von den Zulassungsgrenzwerten entfernt. Die Folgen daraus sind hinlänglich bekannt.“ Der ADAC hat eine Liste mit allen momentan und in naher Zukunft verfügbaren Euro-6d-Temp-Fahrzeugmodellen erstellt, die ständig aktualisiert wird und auf
www.adac.de abrufbar ist.
Hintergrund
Neues WLTP-Verfahren: Im Vergleich zum bisher gültigen NEFZ-Verfahren prüft der neue WLTP-Zyklus die Fahrzeuge über längere Strecken und definiert die Geschwindigkeits- sowie Lastverhältnisse anspruchsvoller. Außerdem werden nicht mehr nur die Standardversionen je Fahrzeugtyp getestet, sondern alle erhältlichen Motor-Getriebe-Kombinationen. Sonderausstattungen sind ebenfalls berücksichtigt. Auch die Anforderungen an die Abgasreinigungssysteme der Fahrzeuge steigen, weil zusätzlich RDE-Tests (Real Drive Emissions) auf der Straße Pflicht sind. „Schummeln wird damit fast unmöglich“, weiß Lehmann. Die bereits für die Typgenehmigung nach NEFZ geltenden Euro-6-Grenzwerte bleiben bestehen.
Berechnung der Kfz-Steuer: Schon seit Juli 2009 wird bei der Erstzulassung neuer Pkw zur Berechnung der Kfz-Steuer neben dem Motor-Hubraum auch der CO2-Wert herangezogen, der sich aus dem Spritverbrauch ergibt. Zum hubraumbezogenen „Sockelbetrag“ (Ottomotor: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum, Dieselmotor: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum) kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag hinzu (2,00 Euro je Gramm CO2 pro km oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes von 95 g/km). Basis für die Berechnung ist der in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7) eingetragene CO2-Wert (g/km).
Zulassungsfähige Abgasnormen: Ab dem 1. September 2018 sind nur noch Pkw mit Abgasnorm Euro 6c mit OBD-Norm 6-2 (Emissionsschlüsselnummer 36AD), Euro 6d-TEMP (36 AG), Euro 6d-TEMP-EVAP (36BG) und Euro 6d (36AJ) zulassungsfähig. Lagerfahrzeuge der Hersteller (End-of-Series), die noch nach NEFZ geprüft sind und eine Ausnahmegenehmigung des KBA bekommen haben, dürfen noch bis 30. August 2019 erstmalig zugelassen werden.