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Kraftfahrt-Bundesamt schaltet optimierte Rückrufdatenbank frei

Pressemitteilung 14/2025 -  Kraftfahrt-Bundesamt schaltet optimierte Rückrufdatenbank frei Flensburg, 26. März 2025. Die Rückrufdatenbank de...

Donnerstag, 27. März 2025

Kraftfahrt-Bundesamt schaltet optimierte Rückrufdatenbank frei

Pressemitteilung 14/2025 - Kraftfahrt-Bundesamt schaltet optimierte Rückrufdatenbank frei


Flensburg, 26. März 2025. Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet nach einem „Facelift“ verbesserte Recherchemöglichkeiten zu Rückrufen von Fahrzeugen, sowie Fahrzeugteilen und -zubehör. Die neu gestaltete Rückrufdatenbank (RRDB) umfasst die Rückrufmaßnahmen innerhalb der Zuständigkeit des KBA und informiert Nutzende unter anderem über die betroffenen Marken und Modelle, die festgestellten Mängel und ihre Abhilfemaßnahmen. Sie erfüllt die von dem BSI geforderten hohen IT-Sicherheitsanforderungen, bei gleichzeitig verbesserten Recherchemöglichkeiten.


„Mit der überarbeiteten Rückrufdatenbank bieten wir allen, die sich zu Rückrufmaßnahmen bestimmter Fahrzeuge informieren wollen, einen nutzerorientierten Service und einen einfachen Zugang zu den gesuchten Informationen. Wir haben die Suchfunktionen um die Möglichkeit erweitert, nach mehreren Fahrzeugmodellen gleichzeitig zu suchen. Zudem wurde eine Downloadmöglichkeit der gesamten Datenbank für eigene Auswertungen geschaffen. In einem gesonderten Bereich werden zudem Rückrufe für Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör ausgewiesen“, erklärt Rasmus Weber, Leiter des Sachgebiets Produktsicherheit und Rückrufe.


Die Anwendung ist für die Nutzung auf Handys und anderen mobilen Endgeräten optimiert und beinhaltet die Möglichkeit, die Suchergebnisse in verschiedenen maschinenlesbaren Datenformaten wie CSV oder Excel herunterzuladen. Mit diesem Angebot steigert die Marktüberwachung des KBA die Transparenz im Rückrufgeschehen und ermöglicht Dritten eine komfortable Möglichkeit der Datennutzung.

Als zuständige Marktüberwachungsbehörde für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile ergreift das KBA geeignete Maßnahmen zur Mangelbeseitigung sofern die Produkte nicht den Anforderungen entsprechen. Hiervon umfasst sind unter anderem Rückrufe und öffentliche Warnungen.


Die Veröffentlichung neuer Rückrufe erfolgt unmittelbar nach der Halterdatenermittlung durch das KBA, so dass zeitnah zum Beginn einer Rückrufaktion die entsprechende Information abrufbar ist.


Link zur Rückrufdatenbank

Mittwoch, 7. Februar 2024

Zulassungszahlen KBA Januar 2024

Die Nummer 1 der Segmente und die Nummer 1 der alternativen Antriebe



Pressemitteilung 05/2024 – 
Kraftfahrt-Bundesamt

 

Flensburg, 7. Februar 2024. Im Berichtsmonat Januar 2024 zeigte sich erneut in vier Segmenten ein Wechsel des zulassungsstärksten Modells: Im Segment „Kleinwagen" war der VW Polo das meist zugelassene Modell, in der „Mittelklasse" der VW Passat, in der „Oberklasse" die Mercedes S-Klasse und bei den „Großraum-Vans" war es der VW Touran. Die weiteren Segmente zeigten die zulassungsstärksten Modelle des Vormonats.

Die Neuzulassungsstatistik nach Segmenten und Modellreihen für den Berichtsmonat Januar 2024 steht Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Unter den zulassungsstärksten Modellen nach alternativen Antriebsarten gab es gegenüber dem Vormonat drei Modellwechsel: Bei den Elektro (BEV) Pkw konnte der Tesla Model Y die meisten Neuzulassungen im Januar 2024 verzeichnen, bei den Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen war es der Ford Kuga und bei der Antriebsart Hybrid (ohne Plug-In) war der VW Golf das meistzugelassene Modell.

Bei den weiteren Antriebsarten zeigten sich die zulassungsstärksten Modelle des Vormonats. Die Antriebsart Brennstoffzelle wurde weiterhin vom Toyota Mirai angeführt, bei den Voll-Hybriden* war es der Toyota Yaris und bei der Antriebsart Gas (insgesamt) führte erneut der Dacia Sandero. Keine Neuzulassungen wurden hingegen für die Antriebsart Wasserstoff registriert.

* Voll-Hybrid-Fahrzeuge sind mit ihrer elektromotorischen Leistung von 20 kW/t und mehr in der Lage auch rein elektromotorisch zu fahren (einschließlich Anfahren und Beschleunigen). Im Gegensatz zum Plug-in-Hybrid kann die Antriebsbatterie aber nicht extern aufgeladen werden.

 

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter

https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html

Dienstag, 19. Dezember 2023

Kia springt für den Staat ein: Umweltbonus wird bei Kauf eines Elektroautos bis Ende März garantiert

PM

- Unternehmen und teilnehmende Händler gewährleisten Privatkunden die volle Förderung nach den bisherigen Konditionen und erweitern ihre Prämiengarantie auf das erste Quartal 2024 
- Ausschlaggebend ist allein das Kaufdatum, nicht die Zulassung 
- Gilt für Kia Niro EV*, EV6*, EV6 GT* und e-Soul* 

Frankfurt, 19. Dezember 2023 

– Nachdem die Regierung kurzfristig das Aus der Förderprämie für Elektroautos beschlossen hat, springt Kia für den Staat ein und gibt seinen Kunden damit Sicherheit. 

Kia Umweltbonus bis März garantiert

Der Kia Umweltbonus ist bis März garantiert - Bild und Text Kia

Bereits Ende November hatte Kia den Umweltbonus für alle privaten Bestellungen, die bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen, garantiert. Nach der unerwarteten Entscheidung aus Berlin hat das Unternehmen diese Garantie nun bis zum 31. März 2024 verlängert. Privatkunden, die bis zu diesem Termin verbindlich einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder ab 1. Januar 2024 einen e-Soul aus dem verfügbaren Fahrzeugbestand kaufen**, erhalten eine Förderung in voller Höhe der bisher geltenden Konditionen. Ausschlaggebend ist dabei allein das Kaufdatum, nicht der Zulassungstermin. Wird das Fahrzeug noch in diesem Jahr gekauft, beträgt der Kia-Umweltbonus bei Neuwagen mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro entsprechend der bisherigen Fördersumme 6.750 Euro**, bei einem Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis von 40.000 bis 65.000 Euro liegt sie bei 4.500 Euro**. Beim Kauf im ersten Quartal 2024 gewähren die teilnehmenden Kia Händler – wie ursprünglich mit der staatlichen Förderung vorgesehen – bei allen Kia Niro EV*, EV6*, EV6 GT* und e-Soul* Neuwagen einen Umweltbonus von 4.500 Euro**. 

„Für alle Elektrofahrzeugkäufer, die die staatliche Innovationsprämie fest einkalkuliert haben, ist die kurzfristige Beendigung des Förderprogramms eine böse Überraschung“, sagt Kia Geschäftsführer Thomas Djuren. „Mit unserer erweiterten Fördergarantie möchten wir das Vertrauen der Kunden in unsere Marke, aber auch in die Elektromobilität generell stärken, die Kia weiterhin mit führenden Technologien vorantreiben wird.“

Die Kia-Modelle zeichnen sich durch große Reichweiten, schnelles Aufladen und praktische Vorzüge wie die „Vehicle-to-Load“-Funktion (V2L) aus, die das Fahrzeug zu einer leistungsstarken 220-Volt-Stromquelle macht (ausstattungsabhängig). Die 7-Jahre-Herstellergarantie*** schließt die Antriebsbatterie**** mit ein. Damit verfügen die Kia-Stromer über eine der umfassendsten Herstellergarantien für Elektroautos in Europa. Auf sehr hohem Niveau bewegt sich auch die Serienausstattung. Sie beinhaltet zum Beispiel beim 2022 mit dem „Goldenen Lenkrad“ in der Kategorie „Kompakte SUVs“ ausgezeichneten Niro EV unter anderem Navigation, digitales Cockpit, Klimaautomatik, eine breite Assistenzpalette inklusive navigationsbasierter adaptiver Geschwindigkeitsregelanlage und Autobahnassistent sowie 3-Phasen-On-Board-Charger und ein Vorheizsystem für die Batterie. Der kompakte Crossover Niro EV hat bis zu 460 Kilometer Reichweite*, ist 150 kW stark (204 PS, 0 bis 100 km/h in 7,8 Sekunden) und kostet in der serienmäßig ausgestatteten Basisversion Vision 45.690 Euro*****. Der Preis reduziert sich durch Abzug des KiaUmweltbonus auf 38.512,50 Euro***** und im ersten Quartal 2024 auf 40.905 Euro*****. 

Der Kia EV6 (Europas „Car of the Year 2022“) ist mit zwei Akkuvarianten (58 bzw. 77,4 kWh) sowie Heck- und Allradantrieb erhältlich und bietet ein Leistungsspektrum von 125 bis 239 kW (170 bis 325 PS, 0 bis 100 km/h ab 5,2 Sekunden). Der großzügige, knapp 4,70 Meter lange Crossover hat bis zu 528 Kilometer Reichweite (Hecktriebler mit 77,4-kWh-Akku und 19-Zoll-Rädern)* und kann unter optimalen Bedingungen in nur 18 Minuten von 10 auf 80 Prozent geladen werden. Der Startpreis für das heckgetriebene Basismodell mit 58-kWhBatterie liegt bei 46.990 Euro***** und reduziert sich durch den Kia-Umweltbonus auf 39.812,50 Euro***** bzw. im ersten Quartal 2024 auf 42.205 Euro*****. 

Der zum „World Performance Car 2023“ gekürte EV6 GT (430 kW/585 PS) beschleunigt in 3,5 Sekunden auf Tempo 100 (Spitze: 260 km/h) und kann mit einer Akkuladung bis zu 424 Kilometer zurücklegen*. Der Supersportler ist serienmäßig nahezu voll ausgestattet, von Sportsitzen und einem Meridian-Soundsystem bis zur breiten Assistenzpalette inklusive Totwinkelassistent mit Monitoranzeige und Remote Parkassistent für ferngesteuertes Parken. Der Grundpreis des EV6 GT beträgt 72.990 Euro***** und nach Abzug des Umweltbonus 68.205 Euro*****. 

Die Umweltbonus-Garantie gilt im ersten Quartal 2024 auch für den Kia e-Soul („World Urban Car of the Year 2020“). Der kraftvolle kompakte E-Crossover (150 kW/204 PS) mit dem kultig-kantigen Design hat eine kombinierte Reichweite von bis zu 452 Kilometern* und wird in der serienmäßig nahezu voll ausgestatteten Ausführung Inspiration angeboten. Der Grundpreis beträgt 47.450 Euro***** und reduziert sich durch den Kia-Umweltbonus auf 42.665 Euro***** 


Über Kia 
Kia ist eine globale Mobilitätsmarke mit der Vision, nachhaltige Mobilitätslösungen für Verbraucher, Kommunen und Gesellschaften weltweit zu schaffen. Das 1944 gegründete Unternehmen ist seit mehr als 75 Jahren in der Mobilitätsbranche tätig. Kia hat heute weltweit etwa 52.000 Beschäftigte, ist in über 190 Märkten vertreten, betreibt Produktionsstätten in sechs Ländern und verkauft rund drei Millionen Fahrzeuge pro Jahr. Kia ist ein Vorreiter bei der Popularisierung von elektrifizierten und batteriebetriebenen Fahrzeugen und entwickelt vielfältige Mobilitätsdienste, um Millionen von Menschen rund um den Globus zu ermutigen, die für sie besten Fortbewegungsarten zu erkunden. Der Markenslogan „Movement that inspires“ („Bewegung, die inspiriert“) verdeutlicht die Zielsetzung von Kia, Verbraucher durch seine Produkte und Services zu inspirieren. Im deutschen Markt, wo Kia seinen Vertrieb 1993 startete, ist die Marke durch Kia Deutschland vertreten. Die 100-prozentige Kia-Tochter mit Sitz in Frankfurt am Main hat ihren Absatz seit 2010 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2022 waren bereits 41,3 Prozent der in Deutschland verkauften Kia-Fahrzeuge Elektroautos oder Plug-in-Hybride. Ebenfalls in Frankfurt ansässig ist Kia Europe, die europäische Vertriebs- und Marketingorganisation des Mobilitätsanbieters, die 39 Märkte betreut. Jeder zweite in Europa verkaufte Kia stammt aus europäischer Produktion: In Zilina, Slowakei, betreibt das Unternehmen seit 2006 eine hochmoderne Fertigungsanlage mit einer Jahreskapazität von 350.000 Fahrzeugen. Seit 2010 gewährt die Marke für alle in Europa verkauften Neuwagen die 7-Jahre-KiaHerstellergarantie (max. 150.000 km, gemäß den gültigen Garantiebedingungen). * Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte sowie Reichweiten auf. Die Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV) ermittelt. Kia EV6 RWD mit 58-kWh-Batterie (MJ 2024, Strom/Reduktionsgetriebe); 125 kW (170 PS): Stromverbrauch kombiniert 16,6 kWh/100 km; Stromverbrauch Citymodus 11,3 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Reichweite gewichtet, max. 394 km; Reichweite Citymodus, max. 578 km Kia EV6 RWD mit 77,4-kWh-Batterie (MJ 2024, Strom/Reduktionsgetriebe); 168 kW (229 PS); folgende Werte jeweils für 20-/19-Zoll-Räder: Stromverbrauch kombiniert 17,2/16,5 kWh/100 km; Stromverbrauch Citymodus 12,6/11,8 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Reichweite gewichtet, max. 504/528 km; Reichweite Citymodus, max. 687/740 km Kia EV6 AWD mit 77,4-kWh-Batterie (MJ 2024, Strom/Reduktionsgetriebe); 239 kW (325 PS); folgende Werte jeweils für 20-/19-Zoll-Räder: Stromverbrauch kombiniert 18,0/17,2 kWh/100 km; Stromverbrauch Citymodus 13,8/13,0 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Reichweite gewichtet, max. 484/506 km; Reichweite Citymodus, max. 630/670 km Kia EV6 GT (MJ 2024, Strom/Reduktionsgetriebe); 430 kW (585 PS): Stromverbrauch kombiniert 20,6 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Reichweite gewichtet, max. 424 km; Reichweite Citymodus, max. 546 km Seite 4 Kia e-Soul (MJ 2024, Strom/Reduktionsgetriebe); 150 kW (204 PS): Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Reichweite gewichtet, max. 452 km; Reichweite Citymodus, max. 648 km Kia Niro EV (MJ 2024, Strom/Reduktionsgetriebe); 150 kW (204 PS): Stromverbrauch kombiniert 16,2 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km; Reichweite gewichtet, max. 460 km; Reichweite Citymodus, max. 604 km Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist auch im Internet unter www.dat.de verfügbar. ** Für alle bis zum 31. Dezember 2023 von Privatkunden getätigten Bestellungen eines Kia Niro EV oder Kia EV6 / EV6 GT wird der Erhalt des Umweltbonus inklusive der Höhe der Innovationsprämie in der im Jahr 2023 gültigen Höhe garantiert. Dies gilt auch für alle bereits erfolgten und noch nicht ausgelieferten Bestellungen. Für die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Umweltbonus-Garantie gelten die unter www.bafa.de abrufbaren Förderrichtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) entsprechend. Sofern bereits ein Antrag gestellt wurde und die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht ausgeschöpft sind, wird nur der Differenzbetrag zwischen dem Umweltbonus im Jahr 2024 und Jahr 2023 gewährt. Die Kia Umweltbonus-Garantie kann nur innerhalb von drei Monaten nach Auslieferung des Fahrzeuges geltend gemacht werden. Die Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen privaten oder gewerblichen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Programmen. Bei allen teilnehmenden Kia Händlern. Für alle zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2024 von Privatkunden getätigten Bestellungen eines Kia e-Soul (alle Spezifikationen), Kia Niro EV (Vision, Spirit, Inspiration) oder Kia EV6 / EV6 GT-line / EV6 GT aus dem verfügbaren Kia oder Händlerbestand wird der Erhalt des Umweltbonus inklusive der Innovationsprämie (Hersteller- und ehemaliger Bafa-Anteil) in der im Jahr 2024 ursprünglich geplanten Höhe garantiert. Der von Kia garantierte Betrag wird beim Händler vom Bruttolistenpreis abgezogen. Die Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen privaten oder gewerblichen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Programmen. Bei allen teilnehmenden Kia Händlern. *** Gemäß den jeweils gültigen Hersteller- bzw. Mobilitätsgarantiebedingungen und den Bedingungen zum Kia-Navigationskarten-Update. Fahrzeuggarantie max. 150.000 km. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen u.a. bei Lack und Ausstattung. Einzelheiten unter www.kia.com/de/garantie **** Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Plug-inHybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) und Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Garantieanmeldung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen Seite 5 (MHEV) gilt die Kia-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei EV- und PHEV-Fahrzeugen garantiert Kia eine Batteriekapazität von 70%. Das bedeutet: Sinkt die Batteriekapazität um mehr als 30 % gegenüber der Kapazität bei Auslieferung ab, wird die Batterie während des vorgenannten Garantiezeitraumes ersetzt oder repariert. Ein Anspruch auf Wiederherstellung von 100 % Kapazität wie bei Neuanschaffung besteht jedoch nicht. Die Kapazitätsminderung der Batterie in HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Informationen zur Frage, wie man einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenwirkt, beinhaltet die Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie unter www.kia.com/de/garantie ***** Unverbindliche Preisempfehlung der Kia Deutschland GmbH inkl. 19% MwSt. ab Auslieferungslager zzgl. Überführungskosten

Montag, 18. Dezember 2023

Der smart #3: Elektrische Raffinesse im SUV Coupe-Design

Die Welt der Elektromobilität erlebt mit dem smart #3 eine Revolution, insbesondere in der Form des vollelektrischen SUV Coupés. Der smart #3 hebt sich als vollelektrisches SUV Coupé deutlich von der Masse ab. Entwickelt unter der Partnerschaft von Mercedes und Geely, kombiniert er markantes Design mit zukunftsweisender Elektromobilität. Doch was macht den smart #3 so besonders? Werfen wir einen tiefgehenden Blick auf die einzigartigen Merkmale dieser neuen Autoreihe, von ihren technologischen Innovationen bis hin zu Aspekten wie Reichweite und Lademöglichkeiten.

Smart #3

Der smart #3 hebt sich als vollelektrisches SUV Coupé deutlich von der Masse ab.

Technologische Features im Überblick


Der smart #3 wird als Fusion von Luxus und Innovation beworben. Seine Fans beschreiben ihn ein echtes Meisterwerk der Elektromobilität. Mit einer Leistung von 200 kW und einem Drehmoment von 343 Nm ist der smart #3 tatsächlich ein kleines Kraftpaket. Vor allem ist der perfekt für den urbanen Raum. Mit seinem SUV Coupé-Design überzeugt er auch Liebhaber von anspruchsvollerem und sportlichem Design.

Reichweite und Lademöglichkeiten


Die Fahrt mit dem smart #3 verspricht nicht nur Stil, sondern auch Alltagstauglichkeit. Die Reichweite des vollelektrischen SUV Coupés, selbst unter anspruchsvollen Bedingungen, liegt laut Fahrtest des ADAC bei beeindruckenden 380 Kilometern. Doch nicht nur die Reichweite überzeugt - auch die Lademöglichkeiten sind fortschrittlich. An Schnellladesäulen kann der #3 mit 130 kW (Basisversion) oder 150 kW (Pro+ Version) geladen werden. Der smart #3 setzt somit nicht nur auf ästhetisches Design, sondern auch auf durchdachte Lösungen für den Alltag.

smart #3 Brabus 


Für alle, denen das noch nicht genug ist, ist der smart #3 Brabus die ultimative Option. Mit Allradantrieb und einer beeindruckenden Motorleistung von 315 kW (428 PS) katapultiert sich der Brabus in nur 3,7 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Ein Drehmoment von 584 Nm sorgt nicht nur für atemberaubende Beschleunigung, sondern auch für ein Fahrerlebnis der Extraklasse. Der Brabus ist auch das teuerste Modell. Ausführliche Informationen zu den Preisen und den einzelnen Modellen finden Interessenten auf der offiziellen smart #3-Website


Fahrkomfort auch im Inneren 


Das Innere des smart #3 begeistert nicht nur durch ein minimalistisches und elegantes Design, sondern auch durch ein durchdachtes Interieur. Runde Lüftungsdüsen, ein 12,8 Zoll großer Bildschirm und eine hochgezogene Mittelkonsole prägen den Raum. Der serienmäßige Panoramablick durch das Dach verleiht dem Inneren eine luftige Atmosphäre. Einziger Wermutstropfen: Das Dach lässt sich leider nicht öffnen. Die Aufmerksamkeit für Details erstreckt sich auch auf die Rückbank, hier hat man darauf geachtet, dass die Insassen trotz der kompakten Bauweise ihre Beine bewegen können.

Fazit: Elektrische Zukunft im SUV Coupe-Format


Das vollelektrische SUV Coupé smart #3 steht für eine gelungene Symbiose aus fortschrittlicher Technologie, ansprechendem Design und umweltbewusster Mobilität. In einer Welt, in der Elektromobilität den Weg in die Zukunft ebnet, soll der smart #3 als Vorreiter im SUV Coupe-Segment gesehen werden. Unser Fazit fällt also durchweg positiv aus. Abstriche gibt es lediglich für Kleinigkeiten und für preisbewusste Verbraucher sicher auch bei den Preisen. Denn der smart #3 kostet in der günstigsten Ausführung bereits 43.490 EUR.

Mittwoch, 12. Juli 2023

Deutschlandweiter Start für „Die Autodoktoren tanken E-Fuels"

Pressemeldung Deutsches Kraftfahrzeug Gewerbe

Autofahrer können sich ab heute an vielen Tankstellen, in Kfz-Betrieben sowie im Internet im Rahmen einer neuen Kampagne über CO2-neutrale E-Fuels informieren. Mit „Die Autodoktoren tanken E-Fuels" möchten die Verbände UNITI und ZDK Verbraucher über grünstrombasierte synthetische Kraftstoffe informieren. Gesichter der Informationskampagne sind die Kfz-Experten Hans-Jürgen Faul und Holger Parsch, die im TV und auf YouTube als „Die Autodoktoren" ein Millionenpublikum erreichen. 

 

In Brüssel auf E-Fuels-Tour, v. l.: ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel, „Autodoktor“ Holger Parsch, UNITI-Geschäftsführer Matthias Plötzke, MdEP Jens Gieseke und „Autodoktor“ Hans-Jürgen Faul. Foto: ProMotor

Mit Slogans wie „Wir haben was gegen Klimawandel!" oder „Wir lieben Autos und das Klima!" machen „Die Autodoktoren" Hans-Jürgen Faul und Holger Parsch u.a. auf Plakaten, Aufstellern, Bannern oder elektronischen Displays in vielen hundert Kfz-Betrieben und Tankstellen in Deutschland sowie in Sozialen Medien Autofahrer auf E-Fuels aufmerksam. Die beiden Kölner Kultschrauber haben sich in einem eigenen Langzeittest von den synthetischen Kraftstoffen überzeugt. „E-Fuels können problemlos in allen Autos mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, ohne dass dafür technische Anpassungen notwendig sind. Dass Autos mit Diesel- und Benzinmotor damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können, finden wir super. Daher setzen wir uns gerne für E-Fuels ein", so Hans-Jürgen Faul und Holger Parsch. Die beiden YouTube-Stars beantworten in den Begleitmedien zu „Die Autodoktoren tanken E-Fuels" von UNITI und ZDK gut verständlich die wichtigsten Fragen zu den CO2-neutralen Kraftstoffen. Auf www.e-fuels.de finden Verbraucher weitere Informationen sowie alle YouTube-Beiträge des Langzeittests der „Autodoktoren" zu dem Thema.

UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Regenerative Kraftstoffe wie E-Fuels sind unverzichtbar, um die Klimaziele im Straßenverkehr zu erreichen und die bezahlbare individuelle Automobilität zu sichern. Wie Umfragen zeigen, sind viele Autofahrer von E-Fuels überzeugt und möchten diese gerne nutzen. Unsere neue Kampagne verleiht diesem Wunsch der Verbraucher gegenüber der Politik Nachdruck und stützt gleichzeitig unser Engagement für die Schaffung geeigneter regulativer Rahmenbedingungen für den raschen Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe. Dazu gehört auch ein praxistauglicher Vorschlag der EU-Kommission, den auch die Bundesregierung einfordert, wie zukünftig E-Fuels als Klimaschutzlösung für neue Pkw anerkannt werden können."

ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef-Peter Grün: „E-Fuels bieten die Möglichkeit, die vielen Millionen Pkw und Lkw mit Verbrennungsmotor im Kfz-Bestand ohne technische Anpassungen in die Klimaschutzbemühungen einzubeziehen. CO2-neutrale Kraftstoffe sind damit ein unverzichtbarer Baustein der Energiewende im Verkehr. Dabei haben wir im Blick, dass die Europäische Union ihre Entscheidung zu den CO2-Flottengrenzwerten 2026 überprüfen wird. In vielen europäischen Ländern ist ein schneller Hochlauf der Elektro-Mobilität schwierig. Auch deswegen müssen wir synthetische Kraftstoffe als Option offenhalten."


Anm.: kfztech.de unterstützt diese Kampagne. "Man muss den alternativen Kraftstoffen eine Chance geben und nicht von vornherein verteufeln", sagt Johannes Wiesinger, der Betreiber der Kfz-Technik-Seite www.kfztech.de

Donnerstag, 16. März 2023

Betriebserlaubnis für DDR-Fahrzeuge

raftfahrt-Bundesamt


Pressemitteilung 12/2023 - Abdruck der Betriebserlaubnis für DDR-Fahrzeuge beim KBA ab sofort online beantragen

 

Flensburg, 15. März 2023. Mit einem neuen Online-Service vereinfacht und beschleunigt das KBA die Beantragung von Nachweisen von Betriebserlaubnissen für sogenannte „DDR-Fahrzeuge“. Die Online-Beantragung ermöglicht eine Fahrzeugtypenbestimmung sowie das Hochladen erforderlicher Unterlagen und eine direkte Bezahlfunktion. Zur Nutzung dieser Möglichkeit ist ein Nutzerkonto Bund erforderlich, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen identifizieren und authentisieren können.
Das KBA stellt damit eine weitere Online-Verwaltungsleistung entsprechend des Online-Zugangsgesetzes (OZG) zur Verfügung.


Trabant 601 S - Bild: Flominator CC3.0



„Mit diesem weiteren Online-Service bieten wir denjenigen, die ihre Simson auf die Straße bringen wollen, eine einfache, sichere und komfortable Möglichkeit einen Abdruck der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Betriebserlaubnis zu erhalten
- und das ohne Zeitverzug,“ erklärte KBA-Präsident Richard Damm.


Prominentester Anwendungsfall für diesen Service sind die in der DDR hergestellten Klein- und Leichtkrafträdern der Marke Simson, die häufig Modellnamen aus der Vogelwelt trugen, wie beispielsweise Schwalbe oder Sperber. Diese heute in der Regel recht betagten Modelle erfreuen sich weiterhin großer Beliebtheit wie die Antragszahlen zeigen. Bereits seit 1991 können Fahrzeugbesitzer bei dem KBA einen Abdruck der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis für die in der ehemaligen DDR hergestellten Fahrzeuge beantragen.


Das Interesse bewegt sich mit jährlich rund 28.000 Anträgen auf einem hohen Niveau. Die Bearbeitungszeit betrug in der Spitze bis zu 24 Wochen. Aufgrund des durch diesen Online-Service optimierten Antragsverfahrens werden künftig deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten von weniger als zwei Wochen erwartet.

Die Anträge können ab sofort unter www.kba-online.de online gestellt werden.

Donnerstag, 14. April 2022

Umweltbonus wird neu geregelt: Förderung für Plug-in-Hybride läuft aus

- Zulassungs-Datum maßgelblich für Förderantrag - lange Lieferzeiten nicht berücksichtigt!
-
Förderungs-Stopp für Plug-in-Hybride

Pressemeldung ZDK, Bonn, 14. April 2022. Auf scharfe Kritik beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) stößt der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Neuregelung des Umweltbonus. Demnach soll das Datum des Förderantrags maßgebend für die Förderbedingungen bleiben, die Antragstellung setzt aber die Fahrzeugzulassung voraus. Der ZDK hingegen fordert, wegen der langen Lieferzeiten das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebend festzulegen, damit Kunden und Händler Planungssicherheit bekommen. Im Entwurf des BMWK heißt es dazu, dass die Wiedereinführung eines zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würde. Darüber hinaus sollen ab dem 1.1.2023 Plug-in-Hybride (PHEV) nicht mehr gefördert werden, weil laut dem BMWK-Entwurf eine Förderung von PHEV in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung zu unverhältnismäßig hohem Aufwand geführt hätte.

„Mit diesen Vorschlägen erweist das BMWK dem Klimaschutz einen Bärendienst", sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Das Beharren auf dem Zulassungsdatum ist ein Sieg behördlicher Bequemlichkeit über die Erfordernisse der Praxis und des Vertrauensschutzes. Wer ein batterieelektrisches Fahrzeug bestellt, erwirbt jetzt nur noch ein Los zur Teilnahme an der Förderlotterie. Das wird den Absatz dieser Fahrzeuge zunehmend bremsen."

Auch der Förderungs-Stopp der Plug-in-Hybride ist aus Sicht des ZDK nicht nachzuvollziehen. „Die Plug-in-Hybride öffnen den niedrigschwelligen Einstieg in die Elektromobilität und bieten zurzeit die einzige Möglichkeit, lokal emissionsfreies Fahren mit Langstreckentauglichkeit zu verbinden", so Peckruhn. „Es ist naiv zu glauben, dass die PHEV-Interessenten sich jetzt kollektiv für rein batterieelektrische Fahrzeuge entscheiden. Stattdessen werden sich viele Menschen entweder für einen neuen Verbrenner oder die Weiternutzung des bisherigen Verbrenners entscheiden."

Der ZDK-Vizepräsident ruft die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker dringend dazu auf, diese für Kundinnen und Kunden sowie den Fahrzeughandel wichtigen Aspekte in der anstehenden Ressortabstimmung zu berücksichtigen.

Donnerstag, 7. Januar 2021

Kfz-Steuergeräte freischalten

Werkstattdiagnose
Gesperrte Steuergeräte Diagnose freischalten mit CSM und SGW für mega macs und Co


Steuergeräte werden zur Sicherheit geschützt. Kfz-Mechatroniker werden ausgesperrt. Wie ist das Problem zu lösen?





Samstag, 26. September 2020

Montag, 14. September 2020

Sonntag, 21. Juni 2020

Freitag, 1. Mai 2020

Top 3 der Navgationsgeräte

Wer statt wie bei einer Navi-App lieber über einen größeren Bildschirm als beim Smartphone verfügen möchte und die Flexibilität des mobilen Navigationsgeräts schätzt, der bekommt im Folgenden die 3 besten Navigationsgeräte vorgestellt.

mehr auf:
https://www.kfztech.de/kfztechnik/tester/top3-navis.htm


Mittwoch, 22. April 2020

Donnerstag, 19. März 2020

ZDK: Soforthilfen für Kfz-Betriebe schnell bereitstellen



PM des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)


Bonn, 19. März 2020. Die Kfz-Betriebe in Deutschland benötigen sehr schnell unbürokratische Unterstützung in der Corona-Krise. Der ZDK setzt hier auf den Härtefonds, den Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigt hat. „Die unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen ist vonnöten, damit unsere Betriebe nicht zahlungsunfähig werden“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Die Details über die Vergabe dieser Mittel müssten jetzt sehr schnell festgelegt und bekannt gemacht werden.

Da der Fahrzeugverkauf bis auf Weiteres untersagt sei und auch die Werkstätten mit Umsatzproblemen zu kämpfen hätten, verschärfe sich die Lage für viele der mehrheitlich kleinen und mittelständischen Autohäuser seit den am 16. März bekanntgegebenen Einschränkungen für den Handel sehr massiv. Denn die Kosten für die Betriebe würden ja weiterlaufen. Auch die Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seien notwendig, wenn sie denn schnell bereitgestellt würden. Viele Betriebe berichten, dass die Mittel momentan noch nicht beantragt werden könnten und eine Auszahlung wohl nicht vor Mitte April möglich sei. „Manche Insolvenz wird sich nur mit KfW-Mitteln verhindern lassen“, so Thomas Peckruhn. „Es müssen aber auch Mittel aus dem Härtefonds fließen, damit sich am Ende kein unüberwindlicher Schuldenberg auftürmt.“ 


Sonntag, 1. März 2020

Hauptuntersuchung für das Motorrad

Für viele Motorradfahrer kommt jetzt die Zeit, wo sie ihr geliebtes Motorrad aus dem Winterschlaf herausholen und mit einem Checkup fit für die Motorrad Ausfahrt machen. Gleichzeitig wird bei vielen Bikes auch die zweijährliche Hauptuntersuchung nach § 29 fällig. Da kommen dann bei so manchem Biker Stressgefühle auf, ob sie wohl auch durch den "TÜV" kommen werden. ...

Tipps zur Vorbereitung auf die Hauptuntersuchung beim Motorrad


  https://www.kfztech.de/kfztechnik/motorrad/motorrad-hu.htm

Ein Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung eines Motorrads - Bild PDHartung/GTÜ


Freitag, 28. Februar 2020

VW zahlt nun doch!

Volkswagen zahlt 830 Millionen als Entschädigung. 

Ergänzung vom 13.03.2020 (Automobilwoche)

Vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden sollen ab Anfang Mai ihr Geld erhalten. Zuvor müssen sie jedoch entscheiden, ob sie das individuelle Angebot des Konzerns annehmen wollen.


Potsdam/Berlin, 28.02.2020

Nachdem es ja zunächst so aussah, als gäbe keine Lösung im Dieselstreit, haben sich VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nun doch zu einem gemeinsamen Vergleich entschieden. Dieser sieht eine Entschädigung für über 260.000 Dieselkunden vor. Dies teilte das Oberlandesgericht am Freitag in Braunschweig mit. 

Wie nun am Nachmittag gemeldet wurde sollen rund 260.000 VW-Dieselkunden, je nach Modell und Alter ihres Autos, zwischen 1.350 € und 6.257 € als Entschädigung erhalten. Durchschnittlich sollen rund 15 % des Kaufpreises ausbezahlt werden, laut den Aussagen von vzbv. Die Kunden könnten dabei selbst entscheiden ob sie dieses Angebot annehmen möchten. Die Frist hierzu endet am 20.04. Die Alternative dazu wären dann Einzelklagen, um mehr Geld zu erhalten. Laut Verbraucherschützer sei das aber nun das maximal Erreichbare.


VW Stammsitz in Wolfsburg - Quelle Volkswagen

VW plane insgesamt rund 830 Millionen Euro als Entschädigungssumme bereitzustellen.
Kein Vergleichsangebot sollen Dieselfahrer erhalten, die nach dem 31.12.2015 ihr Fahrzeug gekauft haben.

Hintergrund:

Am OLG Braunschweig wurde die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen verhandelt. Die Richter drängten VW und die Verbraucherschützer vzbv zu einem Vergleich, der jedoch abgebrochen wurde und als gescheitert galt. Die Schuld gaben sich die Parteien gegenseitig. 

ZDK begrüßt „Urteil mit Augenmaß"



Bonn, 28. Februar 2020. Ein Urteil mit Augenmaß – so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird. 

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. 

Darüber hinaus werde die  wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/hgp_luftqualitaet2019_bf.pdf

Dienstag, 25. Februar 2020

Mittwoch, 21. November 2018

Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5


„Öffentliche Warnung - Kindersitze des Herstellers JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typ LB-363 und BBC-Q5“

Flensburg, 21.11.2018. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Verwendung von Kindersitzen des Herstellers
JIANGSU BEST BABY CARSEAT, Typen LB-363 und BBC-Q5 welche weltweit unter den Fabrik- und Markennamen

ABC products INC
CAPSULA
Kiddo
OSANN
babyhit
CAUSALPLAY
Leader Kids
Parusok
BABYWAY
Chelino
Lenox
PLAY
BANINNI
COSATTO
LITTLE CAR
PLAYXTREM
bebesit
GlobalLUCKYBABY
LORELLI
RANT
Bestbaby
Happy Baby
Lorelli (Saturn)
SAFEWAY
CA
HEYNER
mybaby
4BABY
vertrieben werden.

Die Kindersitze entsprechen nicht den Vorschriften der ECE-R44. Dies könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen.

Die betroffenen Kindersitze sind an der oben genannten Bezeichnung, dem oben abgebildeten Profilbild sowie dem Aufkleber mit dem ECE Genehmigungszeichen zu erkennen.

Die angesprochenen Kindersitze werden seit 2014 (Typ LB-363) bzw. 2017 (BBC-Q5) weltweit unter verschiedenen Markennamen vertrieben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Sitze auch nach Deutschland eingeführt wurden. Deswegen wird diese Warnung veröffentlicht.


Kennzeichnung E1 04301371

Kennzeichnung: E1 04301313


Die Verwendung dieser Kindersitze stellt ein Sicherheitsrisiko dar und könnte bei Unfällen zu einer Erhöhung der Verletzungsgefahr beim gesicherten Kind führen. Besitzerinnen und Be­sitzer dieser Kindersitze werden aufgefordert, diese nicht weiter zu verwenden.

Die Sitze sind an der Genehmigungsnummer auf dem ECE-Label eindeutig zu identifizieren. Weitere Sitze des Herstellers sind nicht betroffen.

Pressemitteilung KBA
Ansprechpartner Pressestelle KBA: Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293